Wie arbeitet der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags?
Als Loddel für Anwälte.


Er holt bei der betroffenen Stelle eine Stellungnahme ein, wie immer die auch aussieht, und empfiehlt dem "Petenten" dann, sich einen Anwalt zu nehmen, worauf der Petent von selber natürlich nie gekommen wäre.
Das ist alles. Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags ist ene Mogelpackung, eine Ventilsitte, wie die Volkstumsforscher sagen. Man kann dort Luft ablassen, und für den Deutschen Bundestag ist die dann raus.

Dier komplette Inhalt meiner "Petition" (die erste briefliche Version ist dem Ausschuß über Herrn Galle, den Bürgerbeauftragen des Landes Rheinland-Pfalz, zugegangen) kann auf dieser Seite nachgelesen werden. Sie wurde dem Ausschuß auch in gedruckter Form zugeleitet. Die Antwort auf diese Petition kann im folenden nachgelesen werden.

Man kann diesem "Ausschuss" alle möglichen Knöpfe an den Backen nähen, er hält unerschütterlich still. Das ginge ja noch. Er ist aber auch korrupt und läßt sich über parteipolitische Kanäle (der Bräsig ist SPD-Mitglied) abbiegen. Zusätzliche Informationen meinerseits zurWeitergabe von Telefon-Verbindungsdaten durch die Telekom an Arbeitsamt und Onkel Bräsig) wurden als neue "Eingabe"
mißverstanden - um die erste, eigentliche, abschließen zu können. Die kann dann, worauf ich umgehend hingewiesen wurde, nicht mehr wiederaufgenommen werden.


Ein besonderer Knopf am Backen des "Petitionsausschusses": Die "Arbeitsverwaltung" hat tatsächlich behauptet, mir seit 1994 sechs Stellenangebote nahegelegt zu haben. Tatsächlich waren es nur drei, wovon ich das erste angenommen habe (die Saarbrücker Bürowallachei); zwei weitere waren Alibi-Geschichten in 1998 (nach der "Petition"), die restlichen drei sind Phantome. Aber es ist natürlich nicht Aufgabe eines Bundestagsausschusses, Tatsachenbehauptungen zu überprüfen - oder gar den gesunden Menschenverstand anzuwenden - er läßt sich die bloß an die Backe nähen ... usw.


Ein genauerer Kommentar zur untenstehenden "Beschlußfassung" folgt demnächst.






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Anl. 1 z. Prot. 13/78
Pet 4—13—16—812—047613
67705 Stelzenberg
Arbeitsvermittlung

Beschlußemfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Der Petent beschwert sich, die Arbeitsverwaltung habe seine Bewerbungsbemühungen nicht hinreichend unterstützt. Der Petent trägt vor, er habe konkrete Hinweise, daß ein Bediensteter der Arbeitsverwaltung in mindestens einem Fall eine Bewerbung durch Nichtweitergabe seiner Unterlagen verhindert habe; in zwei Fällen gebe es rechtlich überprüfbare Verdachtsmomente. Weiterhin bittet er, ihm die Möglichkeit einzuräumen, in den Abschlußbericht einer für ihn bei der Handwerkskammer Saarbrücken eingerichteten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Einsicht zu nehmen. Außerdem sei auf Betreiben des Arbeitsamtes Saarbrücken sein Internet—Zugang zu Unrecht gesperrt worden. Der Petitionsausschuß hat über das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) Stellungnahmen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) eingeholt. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung läßt sich wie folgt zusammenfassen: Das von dem Petenten kritisierte Verhalten von Bediensteten der Arbeitsverwaltung war bereits Gegenstand von Dienstaufsichtsbeschwerden, die am 27.06.1997 bzw. am 11.08.1997 als unbegründet zurückgewiesen worden sind.

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Anl. 1 z. Prot. 13/78 noch Pet 4—13—16—812—047613

Wie die BA in ihrer Stellungnahme weiter ausführt, sind Bewerbungsbemühungen des Petenten zu keiner Zeit behindert oder gar vereitelt worden. Tatsächlich habe der persönlich angegriffene Vermittler (1) des zuständigen Arbeitsamtes die in Rede stehende Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) bei der Handwerkskammer Saarbrücken mit dem Ziel eingerichtet, dem Petenten nach seiner Ausbildung zum wissenschaftlichen Dokumentar entsprechende Beruf serfahrung zu vermitteln, um so seine Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung zu steigern. Die ABM hätte nach Ablauf von 2 Jahren allerdings nicht verlängert werden können, da die Handwerkskammer Saarbrücken keine Möglichkeit gesehen (2) habe, den Petenten nach Ablauf des dritten Jahres in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Die ABM sei in der Folge auch nicht zugunsten anderer Bewerber fortgeführt worden. Der Petent hat sich weder im Verlaufe der ABM um ein Beratungsgespräch bemüht noch hat er nach Abschluß der ABM Kontakt zu den Vermittlungsfachkräften des Arbeitsamtes aufgenommen. Diese Dienststelle ist daher über mögliche Probleme des Petenten an diesem Arbeitsplatz nicht unterrichtet worden.(3) Soweit der Petent im Rahmen eines Beratungsgespräches nach Abschluß der ABM Klage über private Konflikte, die seiner beruflichen Eingliederung entgegenstünden, geführt hat, ist er von dem zuständigen Arbeitsvermittler zutreffend darauf hingewiesen worden, daß der Arbeitsverwaltung in solchen Angelegenheiten keinerlei Handlungsfelder oder Zuständigkeiten eröffnet seien. Seit dem Tag seiner Arbeitslosmeldung am 23.09.1993 hat der Petent 6 Vermittlungsvorschläge (4) erhalten. Zuletzt ist ihm seitens der Arbeitsverwaltung für die Bewerbung bei einer Firma eine Förderung über das Sonderprogramm des Bundes ,,Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" leider erfolglos in Aussicht gestellt worden. Das Stellenangebot — so die Arbeitsverwaltung — sei mit zwei anderen Bewerbern besetzt worden. Der Petent sei deshalb von seinem zuständigen Ar-


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AnI. 1 z. Prot. 13/78 noch Pet 4—13—16—812—047613

beitsvermittler in einem Beratungsgespräch über die Situation informiert (5) worden. Der Ausschuß begrüßt, daß die Arbeitsverwaltung weiterhin bemüht ist, den Petenten mit Hilfe von finanziellen Leistungen zu vermitteln. Mit dem Bezirksverband Pfalz sind deshalb bereits erste Gespräche für die Einrichtung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Dokumentationsbereich geführt worden, um auf diesem Wege eine berufliche Eingliederung des Petenten zu ermöglichen. Einsicht in den ABM-Schlußbericht kann dem Petenten nicht gewährt werden, da der Vorgang ausschließlich Daten im Verhältnis zum Antragsteller dokumentiert. Für die Stattgabe dieses Antrags fehlt es deshalb an einer Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des S 25 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch X. Wie der Petent in seiner Eingabe selbst ausführt, hat er sich um eine Übernahme in eine Dauerbeschäftigung nicht bemüht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, welche Interessen der Petent im Verhältnis zur Handwerkskammer verfolgt, deren Geltendmachung eine Akteneinsicht erfordern könnte. Zudem fehlt es für eine Datenübermittlung im weiteren an einer Ermächtigungsgrundlage, da die Rechte der Handwerkskammer auf Wahrung ihrer Betriebsbzw. Geschäftsgeheimnisse nicht verletzt werden dürfen. Zu der von dem Petenten behaupteten Sperrung seines Internet-Zuganges ist folgendes anzumerken: Dem Arbeitsamt Saarbrücken war bekanntgeworden, daß der Petent im Online—Dienst AOL eine Dienstaufsichtsbeschwerde über das Arbeitsamt veröffentlicht hatte. Die Überprüfung der Veröffentlichung hatte ergeben, daß der Petent mit seinen Ausführungen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und außerdem auch verschiedene Mitarbeiter der BA angegriffen und verunglimpft hatte. Die Mitgliederbetreuung des Netzbetreibers wurde daraufhin über die im Internet veröffentlichten und über einschlägige ,,Suchmaschinen" einfach abruf bare Texte unterrichtet. Da diese Veröffentlichungen gegen die Nutzungs


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bestimmungen des Netzbetreibers verstoßen, wurden die Seiten gesperrt. Daß dem Petenten zusätzlich der gesamte Zugang zum Online-Dienst AOL versagt worden ist, ist eine Entscheidung des Netzbetreibers, auf die das Arbeitsamt Saarbrücken keinen Einfluß hatte. Der Petitionsausschuß hat nicht feststellen können, daß die Arbeitsverwaltung den Petenten bei seinen Vermittlungsbemühungen nicht umfassend unterstützt hätte. Das Verhalten der Arbeitsverwaltung kann deshalb aus Sicht des Petitionsausschusses nicht beanstandet werden. Zusammenfassen ist festzuhalten, daß der Petitionsausschuß die von dem Petenten gegen die Arbeitsverwaltung erhobenen Vorwürfe nicht teilt. Soweit in der Petition Punkte angesprochen worden sind, bei denen die Auffassung des Petenten den dargelegten Standpunkten der Arbeitsverwaltung widerspricht, steht Aussage gegen Aussage. Den streitigen Sachverhalt rechtsverbindlich nach einer Seite hin auszulegen und zu entscheiden, müßte im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens geschehen. Nur dort könnten im Wege eines förmlichen Beweisverfahrens die zur Sachverhaltsaufklä rung notwendigen Feststellungen getroffen werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuß, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil das Anliegen des Petenten nicht unterstützt werden kann.



(Unterschrift fehlt, Begleitbrief vom 28.07.98) unterschrieben von Frau Christa Nickels)


Text:

Ihre Petition ist bearbeitet worden.

Ich übersende Ihnen hiermit die begründete Beschlußempfehlung zur Kenntnis.


(1) Das rührt mich zu Tränen: Das Projekt, in der Saarbrücker Bürowallachei eine Dok-Stelle einzurichten, stammt nicht vom Saarbrücker Müllerchen (AA Saarbrücken), sondern vom neuen HGF der Bürowallachei, der sich das aus der Oldenburger Bürowallachei abgeguckt hatte.

Das Müllerchen hat das nur deshalb mir angeboten, weil er von und der Frustiertenaltenweiberfraktion (Arthritis&Gastritis, das Duo Infernal ...) den Auftrag dazu hatte; man wollte verhindern, daß ich mich aus dem Saarbrücker Staub mache.


* (2) Das ist eine der Schwindeleien der Arbeitsverwaltung: Naürlich habe ich mit den Herren Maas oder Müller vom Arbeitsamt nicht über die Machenschaften des Bräsig und seines Frettchens geredet oder gar "geklagt" - die waren ja beide schon darüber informiert und haben mitgemischt. Und natürlich bin ich auch nicht darüber belehrt worden, daß das AA da nichts machen könne

* (3) Das ist ein besonders unverschämter Schwindel: Ich habe nicht sechs, sondern drei Angebote erhalten: Die erste (Bürowallachei) habe ich 1994 angenommen; die beiden anderen stammen von Anfang 1998, als die Petition schon längst im Gange war und die Arbeitsverwaltung in Bräsigs Suhle ausgerutscht - ziemlich unverschämte Schutzbehauptungen, wie schon die unverschämte, vom unverschämten Ayatollah Bräsig inspirierte Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrn Stegmaier. Zudem waren es Angebote, für die ich offensichtlich nicht geeignet war. Besonders drollig ist die Bemerkung von den "Vorgesprächen" mit der Bezirksregierung - die müssen sich lange hingezogen haben ...

* (4) Eine Phantom-Information, die vollkommen unbemerkt an mir vorübergegangen ist.


* (5) Noch so ein Schwindel: Wieso habe ich aus einer anderen Abteilung mehrfach Angebote erhalten, mitsamt dem ganzen Projekt umzusiedeln, wenn die Kammer "keine Möglichkeit gesehen hat"? Bei Annahme hätte ich dann allerdings noch tiefer im Frustrierten-Gänsedreck gehockt, und Masochismus kann auch eine Arbeitsverwaltung nicht verlangen.
Der Abschlußbericht der Kammer wird eine Begründung enthalten, warum die ABM nich fortgeführt wurde; aus "Datenschutzgründen" kann ich die leider nicht einsehen.


Daß "Sachverhalte" vom Petitionsausschuß (in diesem Fall?) nicht geprüft werden, ist natürlich bedauerlich, es hätte der Wahrheitsfindung sehr gedient.
Ich hatte zwei Adressen genannt von wegen Bewerbungsverhinderung durch das AA, aber der Petitionsasusschuß beschränkt sich wohl lieber auf amtliche Stellen, die sind glaubwürdiger.

Merkwürdig an diesem Ausschuß ist auch der Umgang mit zusätzlichen Informationen: Seit Monaten gibt die Deutsche Telekom meine Verbindungsdaten prompt weiter (inklusive T-Online / e-mails, mit Wissen der "Betriebssicherheitsabteilung" Neustadt/Weinstr., Herr Leander Fuchs), zwecks Bewerbungsverhinderung, wie das Arbeitsamt Saarbrücken dies schon öfter praktiziert hat. Nachdem ich - vor Abschluß des Petitionsverfahrens - dies dem Ausschuß mitgeteilt hatte, erhielt ich zur Antwort, daß man den Zweck dieser Information nicht verstehe. Auf meine Nachfrage, das Verfahren war inzwischen glücklich abgeschlossen, erhielt ich zur Antwort, man arbeite nach dem "Ressortprinzip", die Telekom sei ein anderes Ressort als die Arbeitsverwaltung, deshalb gehöre das nicht in diese Petition. Es ging zwar eindeutig immer um dieselbe Petition (d. h. die Arbeitsverwaltung, die wohl auch hinter der Telekomgeschichte steckt), aber das Ressortprinzip geht eben vor. Cui bono? Ich wurde sofort darauf hingewiesen, daß derartige Verfahren nicht wiederaufgenommen werden können. Und ob Parteifreunde des Ayatollah Bräsig mit der Bearbeitung befaßt waren, das unterliegt eben dem "Datenschutz", oder einer wohlerwogenen "Verfahrenspraxis". Trotz mehrfacher Nachfrage war nichts zu erfahren: "Es entspricht der Verfahrenspraxis des Petitionsasusschusses, die Namen der Berichterstatter nicht bekannt zu geben. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Im Auftrag (des Abmeierungsausschusses) Annegret Gründler".


30.09.98



15.12.98
Auf meinen Protestbrief zu den unverschämten Schwindeleien der Arbeitsverwaltung erhielt ich ein Schreiben (22.10.98, mit Kommentaren) von einer neuen Bearbeiterin (Frau Fischer), von der nun der folgende Bescheid bei mir angekommen ist:

Betr.: Arbeitsvermittlung
Bezug: Mein Schreiben vom 22.10.1998

— 1 —
Sehr geehrter Herr Dietz,

das Ergebnis meiner Ermittlungen zur Frage der Ihnen von der Arbeitsverwaltung tatsächlich unterbreiteten Vermittlungsvorschläge liegt nunmehr vor.

Danach wurden Ihnen in der Zeit vom 24.11.1993 bis zum 02.03.1998 insgesamt 8 Vermittlungsvorschläge unterbreitet. Alle Stellenangebote wurden durch andere Bewerber besetzt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

(i. A.  gez.  Fischer)

In der Zeit vom 24.11.1993 bis zum 02.03.1998 wurden Herrn Dietz insgesamt 8 Vermittlungsvorschlage unterbreitet. Die Struktur der Vermittlungsvorschläge zeigt sich wie folgt:

-2-

Lfd. Datum des Arbeitgeber 1 Maßnahme 1 Arbeitsort Ergebnis Nr. Vermittlungs-

vorschlages

1 24.11.1993 Storck GmbH, Halle anderer Bewerber eingestellt
2 09.12.1993 Forschungszentrum, Jülich anderer Bewerber eingestellt
3 27.12.1993 Institut für deutsche ..., Mannheim anderer Bewerber eingestellt
4
04.02.1994 Netplan Medienservice, Dietzenbach Fachlich nicht geeignet
5 17.03.1994 Bundesanstalt für Geowissenschaften Hannover, anderer Bewerber eingestellt
6 04.10.1995 Axel Springer Verlag, Berlin anderer Bewerber eingestellt
7 01.12.1997 Offener Kanal, Kaiserslautern - anderer Bewerber eingestellt (Arbeitsbeschaffungsmaßnahme )
8 02.03.1998 Henning Berlin GmbH, Berlin anderer Bewerber eingestellt

Bei den Stellenangeboten mit den Nummern 1 bis 6 und 8 handelt es sich um Stellenangebote außerhalb des Arbeitsamtsbezirkes Kaiserslautern, die von Herrn Dietz aus dem Stelleninformationsservice des Arbeitsamtes abgerufen wurden, worauf ihm seitens des betreuenden Arbeitsvermittlers - nach Uberprüfung seiner Eignung - ein Vermittlungsvorschlag mit Arbeitgeberanschrift ausgehändigt wurde. Alle Stellenangebote wurden durch andere Bewerber 1 -innen besetzt.

Bei der Tätigkeit beim ,,Offenen Kanal« in Kaiserslautern (lfd. Nr. 7 der obigen UberSicht) handelt es sich um eine vom Arbeitsamt Kaiserslautern vorgeschlagene Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Die ABM-Stelle wurde seitens des ABM-Tragers durch einen Mitbewerber von Herrn Dietz besetzt.

Zu Ihren übrigen Fragen verweise ich auf mein Schreiben vom 22.10.1998, dem ich nichts hinzuzufügen habe.

Ihre Eingabe sehe ich damit als abschließend beantwortet an.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Diese neue "Auskunft"  ist ziemlich lustig, "Arbeitsverwaltung" und "Petitionsausshuß" Hand in Hand.  Das mit dem "abschließend" sehe ich nicht so - der Ausschuß ist korrupt, der saarländische Korruptionsskanal wurde schon oben genannt (die Dame ist stellvertretende Vorsitzende dieses "Ausschusses".)

Diese AA-Liste von "Vermittlungsbemühungen" liest sich wie die (unvollständige) Liste von Bewerbungen, die mir der Bräsig mit Hilfe entsprechender Informationen des AA verhindert hat (wie ist das wohl beim Institut für Deutsche Sprache gelaufen, wo ich mal ein Praktikum gemacht habe?).

Wenn man meine Erkundigungen beim AA nach aus den AA-Mikrofiches und der Internet-Seite herausgesuchte Bewerbungsadressen als "Vermittlungsvorschläge" des Arbeitsamtes an mich bezeichnet, ist das wirklich mindestens lustig.
Im Ernst bleibt also laut dieser Liste von den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsämter Kaiserslautern und Saarbrücken während zweier Jahre Arbeitslosigkeit gerade mal eine Adresse übrig (und nicht die ursprünglich genannten sechs, s. o.), und diese eine war offensichtlich für mich beim besten Willen ungeeignet, eine Alibi-Geschichte, lange nachdem die Petition beim Bundestag gelandet war.
Der Petitionsausschuß läßt sich davon aber nicht stören, sondern möchte das Verfahren abschließen/zuschütten. Und die Tatsache, daß die Telekom meine Verbindungsdaten weiter gibt, wird mit Verfassungs- und Verfahrensgründen zugeschüttet (vorläufig jedenfalls).

Diesen sehr selektiven, für die betreffenden AA und den Schmenkel dahinter günstigen, Umgang mit den Fakten und den gezielten Mangel an Nachforschung muß man wohl Korruption nennen.

Eine  Klärung zum phantomartigen nachträglichen AA-Vorschlag bzgl. "Sonderprogramm", die ich nachgefragt hatte, ist dem Petitionsausschuß (bzw.  dessen "Ausschußdienst", der offenbar eine Art "Sekretärinnen"-Domäne ist) offenbar nicht mehr möglich, auch nicht  die der AA-"Vorgespräche" mit der Bezirksregierung der Pfalz.. Auch die angekündigte
Überprüfung der "Nichtweitergabe von Bewerbungsunterlagen" mußte wohl im Sande verlaufen, die Frau Fischer geht jedenfalls trotz Vorankündigung nicht mehr darauf ein. Es gab ja schließlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde - und die hat zu genügen, dummdreist und unverschämt , wie sie war, ganz im Sinne des Bräsig-Pseudologen, von dem sie inspiriert war .

Und "Sachverhaltsaufklärungen" 
sind eben nicht (immer) Sache des Petitionsausschusses, oder höchstens selektiv, wobei eine Absicht aber nicht unterstellt werden sollte.
Es sind ja so viele.


Eine Ventilsitte eben, so wie Fassenacht (saarländische).


*"Fachlich nicht geeignet": Woher will das AA das wissen? Begründung des Anbieters? Vom Schmenkel; der will nämlich "beweisen", daß "der das nicht kann" (da ich keine Unterlagen mehr zu dieser "Netplan"-Bewerbung habe, kann das in diesem Fall sogar zutreffen) - ich "konnte" nämlich schon Schmenkels Psychopathenstall nicht usw. Das ist offenbar Schmenkels und der "Arbeitsverwaltung" Strategie, und der "Ausschuß" folgt bei Fuß.

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch die Bemerkung des "Ausschusses" bzgl. der Einsichtnahme in den ABM-Abschlußbericht der Kammer . Daß ich die Begründung für die Nichtübernahme sehen will, nachdem mir diese mehrfach in Aussicht gestellt wurde, sollte auch ein "Ausschuß" nachvollziehen können.

Usw.

Mittlerweile hat auch die neue PDS-Vorsitzende des Ausschusses, Frau Heidemarie Lüth, geantwortet, ganz im Sinne ihrer saarländischen SPD-Stellvertreterin.(und der "Arbeitsverwaltung")

Die Antwort auf den ersten Widerspruch meinerseits war: Nehmen Sie sich doch einen Anwalt.
Die hier vorliegende Antwort auf meine Hinweise darauf, daß der Ausschuß bzw. der "Ausschußdienst" die offensichtlich falschen Sachbehauptungen der Arbeitsverwaltung nicht prüfe, ist ebenso einfach: Wir sind zu gar nichts verpflichtet, wie wir das machen, ist allein unsere Sache. Und die erledigen  wir mit der uns eigenen verantwortungsvollen schwachsinnigen Unverschämtheit.
(die Arbeitsverwaltung hats doch so schon schwer genug).

Beispiele für diese schwachsinnige Unverschämtheit  sind etwa im vorletzten Absatz die Bemerkungen der Frau Lüth über die "Nichtweitergabe von Bewerbungsunterlagen". Die bezog sich auf ein Verhalten von 1993 seitens des Herrn Müller vom AA Saarbrücken, nicht auf die HWK von 1996, wie die Frau Lüth zu verstehen vorgibt.. Auch die Bemerkung über "mangelnde Berufserfahrung" ist dummdreist und stammt mit Sicherheit vom Pseudologen: Drei Jahre im Psychopathenstall des Schmenkel wiegen mindestens 15 Jahre "Berufserfahrung" auf. So konzentriert sind Nullität, Geltungsbedürfnis und Unfähigkeit nirgends sonst zu studieren. (Nur schade, daß man die in Berwerbungen nicht so recht benutzen kann ...) Und sowohl vorher als auch nachher habe ich einiges davon gesammelt.

Der Text (16.02.99)

Betr.: Arbeitsvermittlung
Bezug: Schreiben des Ausschußdienstes vom 22.10.1998 Ihr Schreiben vom 21.12.1998

Sehr geehrter Herr Dietz,

für Ihr o.a. Schreiben danke ich Ihnen.

Ihre kritischen Ausführungen geben mir Anlaß zu folgender Stellungnahme:

Der Ausschußdienst hat Ihnen bereits mit Schreiben vom 22. Oktober 1998 zutreffend mitgeteilt, daß sich aus der für das Petitionsrecht maßgeblichen Rechtsgrundlage (Artikel 17 Grundgesetz> unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundestag drei Erfordernisse ableiten lassen: Jede beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition muß sachlich geprüft, über die Art und Weise ihrer Erledigung entschieden und hierüber dem Petenten Mitteilung gemacht werden.


—2—

Was die sachliche Prüfung anbelangt, so steht es dem Deutschen Bundestag — im Gegensatz zu den Trägern der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt — frei, in welchem Umfang er sich inhaltlich mit einer Eingabe befaßt. Einen Rechtsanspruch des Petenten auf eine bestimmte Art und Weise der Erledigung gewährt Artikel 17 Grundgesetz nicht. Die Pflicht zur ,,sachlichen Prüfung" ist - jedenfalls rein rechtlich — auf die Kenntnisnahme des Petitionsinhalts reduziert. Art und Umfang der sachlichen Prüfung des Petitionsanliegens unterliegen darüber hinaus auch nicht der richterlichen Kontrolle. Da also die Bescheidung des Petenten im Petitionsverfahren in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht und in formeller Hinsicht nur sehr eingeschränkt — nämlich nur auf den Anspruch auf Kenntnisnahme und Bescheidung bezogen - rechtsmittelfähig ist, bedürfen die durch den Deutschen Bundestag bestätigten ,,Bescheide" des Petitionsausschusses auch nicht eines für die Entscheidungen in Verwaltungs— oder Gerichtsverfahren im Regelfall vorgeschriebenen, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüfbaren Mindestinhalts.

Gleichwohl darf ich Ihnen versichern, daß unabhängig von der Rechtslage dem Selbstverständnis des Petitionsausschusses entsprechend jede eingehende Petition durch den Ausschuß und seinen ihm zuarbeitenden Ausschußdienst umfassend inhaltlich geprüft wird.

So hat auch in Ihrem Fall den Berichterstattern des Petitionsausschusses — jeweils einem Abgeordneten der Koalition- und der Oppositionsfraktion - die gesamte Petitionsakte, in der sich Ihr vollständiger Sachvortrag ebenso wie die übersandten Materialien sowie ein Beschlußvorschlag mit Begründung des Ausschußdienstes befanden, vorgelegen. Die  

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Berichterstatter haben nach Prüfung sämtlicher Unterlagen einvernehmlich für den Abschluß des Petitionsverfahrens votiert.Der Petitionsausschuß sowie der Deutsche Bundestag haben dieses Votum bestätigt.Hinsichtlich des Umfanges der begründeten BeschlußempfehlUng ist festzuhalten, daß sich diese im Hinblick auf die skizzierten rechtlichen Gegebenheiten und die Anzahl der jährlich zu bearbeitenden Petitionen, die 20.000 übersteigt, in vielen Fällen auf die wesentlichen tragenden Gesichtspunkte beschränken muß.

Die Bundesanstalt für Arbeit hat den Sachverhalt auf meine Veranlassung nochmals eingehend überprüft und erneut bestätigt, daß seitens der damals zuständigen Vermittlungs— und Beratungsfachkräfte des Arbeitsamtes Saarbrücken Ihre Bewerbungsbemühungen zu keinem Zeitpunkt behindert worden sind. Im Gegenteil wollte der zuständige Arbeitsvermittler mit Ihrer Zuweisung in die ArbeitsbesChaffungsmaßnahme (ABM) als Dokumentar bei der Handwerkskammer des Saarlandes erreichen, daß Ihre Eingliederungsaussichten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach Beendigung der ABM wesentlich besser sind, weil vor Teilnahme an der ABM Sie über keinerlei Berufserfahrung verfügten.

Mit Ihrem Vorwurf der Nichtweitergabe von Bewerbungsunterlagen sprechen Sie offenbar an, daß die ABM bei der Handwerkskammer nach Ablauf von 2 Jahren nicht noch einmal verlängert worden ist. Dies beruht auf einer Entscheidung, welche die Handwerkskammer in eigener Verantwortung getroffen hat. Sie sah

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dazu ausschließlich deshalb keine Möglichkeit, weil sie Ihnen nicht die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anbieten konnte. Auch insoweit sind keine Anhaltspunkte für ein Versäumnis des Arbeitsamtes ersichtlich.
Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen leider eine erneute parlamentarische Behandlung Ihres Vorbringens nicht in Aussicht stellen. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Erläuterungen gedient zu haben und bitte, soweit Sie meinen Standpunkt nicht teilen können, um Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
(Heidemarie Lüth)

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Das "Verständnis" fehlt mir leider. Es ist aber noch nicht aller Tage Abend. Korruption, auch im "Petitionsausschuß", bleibt Korruption.

HD 03.04.99 1