Wie arbeitet der
Petitionsausschuß
des Deutschen Bundestags?
Als Loddel für Anwälte.
Er holt bei der betroffenen Stelle eine Stellungnahme ein, wie immer die
auch aussieht, und empfiehlt dem "Petenten" dann, sich einen Anwalt zu nehmen,
worauf der Petent von selber natürlich nie gekommen wäre.
Das ist alles. Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags ist ene
Mogelpackung, eine Ventilsitte, wie die Volkstumsforscher sagen. Man kann
dort Luft ablassen, und für den Deutschen Bundestag ist die dann raus.
Dier komplette Inhalt meiner "Petition" (die erste briefliche Version ist
dem Ausschuß über Herrn Galle, den Bürgerbeauftragen des
Landes Rheinland-Pfalz, zugegangen) kann auf
dieser Seite nachgelesen werden.
Sie wurde dem Ausschuß auch in gedruckter Form zugeleitet. Die Antwort
auf diese Petition kann im folenden nachgelesen werden.
Man kann diesem "Ausschuss" alle möglichen Knöpfe an den Backen
nähen, er hält unerschütterlich still. Das ginge ja noch.
Er ist aber auch korrupt und läßt sich über parteipolitische
Kanäle (der Bräsig ist SPD-Mitglied) abbiegen. Zusätzliche
Informationen meinerseits zurWeitergabe von Telefon-Verbindungsdaten durch
die Telekom an Arbeitsamt und Onkel Bräsig) wurden als neue "Eingabe"
mißverstanden - um die erste, eigentliche, abschließen zu
können. Die kann dann, worauf ich umgehend hingewiesen wurde, nicht
mehr wiederaufgenommen werden.
Ein besonderer Knopf am Backen des "Petitionsausschusses": Die
"Arbeitsverwaltung" hat tatsächlich behauptet, mir seit 1994 sechs
Stellenangebote nahegelegt zu haben. Tatsächlich waren es nur drei,
wovon ich das erste angenommen habe (die Saarbrücker Bürowallachei);
zwei weitere waren Alibi-Geschichten in 1998 (nach der "Petition"), die
restlichen drei sind Phantome. Aber es ist natürlich nicht Aufgabe eines
Bundestagsausschusses, Tatsachenbehauptungen zu überprüfen - oder
gar den gesunden Menschenverstand anzuwenden - er läßt sich die
bloß an die Backe nähen ... usw.
Ein genauerer Kommentar zur untenstehenden "Beschlußfassung" folgt
demnächst.
-142-
Anl. 1 z. Prot. 13/78
Pet 4—13—16—812—047613
67705 Stelzenberg
Arbeitsvermittlung
Beschlußemfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung
Der Petent beschwert sich, die Arbeitsverwaltung habe seine
Bewerbungsbemühungen nicht hinreichend unterstützt. Der Petent
trägt vor, er habe konkrete Hinweise, daß ein Bediensteter der
Arbeitsverwaltung in mindestens einem Fall eine Bewerbung durch Nichtweitergabe
seiner Unterlagen verhindert habe; in zwei Fällen gebe es rechtlich
überprüfbare Verdachtsmomente. Weiterhin bittet er, ihm die
Möglichkeit einzuräumen, in den Abschlußbericht einer für
ihn bei der Handwerkskammer Saarbrücken eingerichteten
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Einsicht zu nehmen. Außerdem sei
auf Betreiben des Arbeitsamtes Saarbrücken sein Internet—Zugang
zu Unrecht gesperrt worden. Der Petitionsausschuß hat über das
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) Stellungnahmen
der Bundesanstalt für Arbeit (BA) eingeholt. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung läßt sich wie folgt zusammenfassen:
Das von dem Petenten kritisierte Verhalten von Bediensteten der Arbeitsverwaltung
war bereits Gegenstand von Dienstaufsichtsbeschwerden, die am 27.06.1997
bzw. am 11.08.1997 als unbegründet
zurückgewiesen worden sind.
- 143-
Anl. 1 z. Prot. 13/78 noch Pet 4—13—16—812—047613
Wie die BA in ihrer Stellungnahme weiter ausführt, sind
Bewerbungsbemühungen des Petenten zu keiner Zeit behindert oder gar
vereitelt worden. Tatsächlich habe der
persönlich angegriffene Vermittler (1) des
zuständigen Arbeitsamtes die in Rede stehende
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) bei der Handwerkskammer Saarbrücken
mit dem Ziel eingerichtet, dem Petenten nach seiner Ausbildung zum
wissenschaftlichen Dokumentar entsprechende Beruf serfahrung zu vermitteln,
um so seine Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung zu steigern. Die ABM
hätte nach Ablauf von 2 Jahren allerdings nicht verlängert werden
können, da die Handwerkskammer Saarbrücken keine
Möglichkeit gesehen (2) habe, den Petenten nach Ablauf des dritten
Jahres in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Die
ABM sei in der Folge auch nicht zugunsten anderer Bewerber fortgeführt
worden. Der Petent hat sich weder im Verlaufe der ABM um ein
Beratungsgespräch bemüht noch hat er nach Abschluß der ABM
Kontakt zu den Vermittlungsfachkräften des Arbeitsamtes aufgenommen.
Diese Dienststelle ist daher über mögliche Probleme des Petenten
an diesem Arbeitsplatz nicht unterrichtet worden.(3)
Soweit der Petent im Rahmen eines Beratungsgespräches nach Abschluß
der ABM Klage über private Konflikte, die seiner beruflichen Eingliederung
entgegenstünden, geführt hat, ist er von dem zuständigen
Arbeitsvermittler zutreffend darauf hingewiesen worden, daß der
Arbeitsverwaltung in solchen Angelegenheiten keinerlei Handlungsfelder oder
Zuständigkeiten eröffnet seien. Seit dem Tag seiner Arbeitslosmeldung
am 23.09.1993 hat der Petent 6
Vermittlungsvorschläge (4) erhalten. Zuletzt ist ihm seitens der
Arbeitsverwaltung für die Bewerbung bei einer Firma eine Förderung
über das Sonderprogramm des Bundes
,,Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" leider erfolglos
in Aussicht gestellt worden. Das Stellenangebot — so die Arbeitsverwaltung
— sei mit zwei anderen Bewerbern besetzt worden. Der Petent sei deshalb
von seinem zuständigen Ar-
- 144-
AnI. 1 z. Prot. 13/78 noch Pet 4—13—16—812—047613
beitsvermittler in einem Beratungsgespräch über die Situation
informiert (5) worden. Der Ausschuß
begrüßt, daß die Arbeitsverwaltung weiterhin bemüht
ist, den Petenten mit Hilfe von finanziellen Leistungen zu vermitteln. Mit
dem Bezirksverband Pfalz sind deshalb bereits erste Gespräche für
die Einrichtung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Dokumentationsbereich
geführt worden, um auf diesem Wege eine berufliche Eingliederung des
Petenten zu ermöglichen. Einsicht in den ABM-Schlußbericht kann
dem Petenten nicht gewährt werden, da der Vorgang ausschließlich
Daten im Verhältnis zum Antragsteller dokumentiert. Für die Stattgabe
dieses Antrags fehlt es deshalb an einer Erfüllung der
Tatbestandsvoraussetzungen des S 25 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch X. Wie
der Petent in seiner Eingabe selbst ausführt, hat er sich um eine
Übernahme in eine Dauerbeschäftigung nicht bemüht. Es ist
daher nicht nachvollziehbar, welche Interessen der Petent im Verhältnis
zur Handwerkskammer verfolgt, deren Geltendmachung eine Akteneinsicht erfordern
könnte. Zudem fehlt es für eine Datenübermittlung im weiteren
an einer Ermächtigungsgrundlage, da die Rechte der Handwerkskammer auf
Wahrung ihrer Betriebsbzw. Geschäftsgeheimnisse nicht verletzt werden
dürfen. Zu der von dem Petenten behaupteten Sperrung seines
Internet-Zuganges ist folgendes anzumerken: Dem Arbeitsamt Saarbrücken
war bekanntgeworden, daß der Petent im Online—Dienst AOL eine
Dienstaufsichtsbeschwerde über das Arbeitsamt veröffentlicht hatte.
Die Überprüfung der Veröffentlichung hatte ergeben, daß
der Petent mit seinen Ausführungen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen
verstoßen und außerdem auch verschiedene Mitarbeiter der BA
angegriffen und verunglimpft hatte. Die Mitgliederbetreuung des Netzbetreibers
wurde daraufhin über die im Internet veröffentlichten und über
einschlägige ,,Suchmaschinen" einfach abruf bare Texte unterrichtet.
Da diese Veröffentlichungen gegen die Nutzungs
-145-
Anl . 1 lz. .Prot..13/78 noch Pet 4—13—16—812—047613
bestimmungen des Netzbetreibers verstoßen, wurden die Seiten gesperrt.
Daß dem Petenten zusätzlich der gesamte Zugang zum Online-Dienst
AOL versagt worden ist, ist eine Entscheidung des Netzbetreibers, auf die
das Arbeitsamt Saarbrücken keinen Einfluß hatte. Der
Petitionsausschuß hat nicht feststellen können, daß die
Arbeitsverwaltung den Petenten bei seinen Vermittlungsbemühungen nicht
umfassend unterstützt hätte. Das Verhalten der Arbeitsverwaltung
kann deshalb aus Sicht des Petitionsausschusses nicht beanstandet werden.
Zusammenfassen ist festzuhalten, daß der Petitionsausschuß die
von dem Petenten gegen die Arbeitsverwaltung erhobenen Vorwürfe nicht
teilt. Soweit in der Petition Punkte angesprochen worden sind, bei denen
die Auffassung des Petenten den dargelegten Standpunkten der Arbeitsverwaltung
widerspricht, steht Aussage gegen Aussage. Den streitigen Sachverhalt
rechtsverbindlich nach einer Seite hin auszulegen und zu entscheiden,
müßte im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens geschehen. Nur
dort könnten im Wege eines förmlichen Beweisverfahrens die zur
Sachverhaltsaufklä rung notwendigen Feststellungen getroffen werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuß, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil das Anliegen des Petenten nicht
unterstützt werden kann.
(Unterschrift fehlt, Begleitbrief vom 28.07.98) unterschrieben von Frau
Christa Nickels)
Text:
Ihre Petition ist bearbeitet worden.
Ich übersende Ihnen hiermit die begründete Beschlußempfehlung
zur Kenntnis.
(1) Das rührt mich zu Tränen: Das Projekt,
in der Saarbrücker Bürowallachei eine Dok-Stelle einzurichten,
stammt nicht vom Saarbrücker Müllerchen (AA Saarbrücken),
sondern vom neuen HGF der Bürowallachei, der sich das aus der Oldenburger
Bürowallachei abgeguckt hatte.
Das Müllerchen hat das nur deshalb mir angeboten, weil er von und der
Frustiertenaltenweiberfraktion (Arthritis&Gastritis, das Duo Infernal
...) den Auftrag dazu hatte; man wollte verhindern, daß ich mich aus
dem Saarbrücker Staub mache.
* (2) Das ist eine der Schwindeleien der
Arbeitsverwaltung: Naürlich habe ich mit den
Herren Maas oder Müller vom Arbeitsamt nicht über die Machenschaften
des Bräsig und seines Frettchens geredet oder gar "geklagt" - die waren
ja beide schon darüber informiert und haben mitgemischt. Und natürlich
bin ich auch nicht darüber belehrt worden, daß das AA da nichts
machen könne
* (3) Das ist ein besonders unverschämter
Schwindel: Ich habe nicht sechs, sondern
drei Angebote erhalten: Die erste (Bürowallachei) habe ich 1994
angenommen; die beiden anderen stammen von Anfang 1998, als die Petition
schon längst im Gange war und die Arbeitsverwaltung in Bräsigs
Suhle ausgerutscht - ziemlich unverschämte Schutzbehauptungen, wie schon
die unverschämte, vom unverschämten Ayatollah Bräsig inspirierte
Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrn
Stegmaier. Zudem waren es Angebote, für
die ich offensichtlich nicht geeignet war. Besonders drollig ist die Bemerkung
von den "Vorgesprächen" mit der Bezirksregierung - die müssen sich
lange hingezogen haben ...
* (4) Eine Phantom-Information, die vollkommen unbemerkt
an mir vorübergegangen ist.
* (5) Noch so ein Schwindel: Wieso habe ich aus einer anderen Abteilung mehrfach
Angebote erhalten, mitsamt dem ganzen Projekt umzusiedeln,
wenn die Kammer "keine Möglichkeit gesehen hat"? Bei Annahme hätte
ich dann allerdings noch tiefer im Frustrierten-Gänsedreck gehockt,
und Masochismus kann auch eine Arbeitsverwaltung nicht verlangen.
Der Abschlußbericht der Kammer wird eine Begründung enthalten,
warum die ABM nich fortgeführt wurde; aus "Datenschutzgründen"
kann ich die leider nicht einsehen.
Daß "Sachverhalte" vom Petitionsausschuß (in diesem Fall?) nicht
geprüft werden, ist natürlich bedauerlich, es hätte der
Wahrheitsfindung sehr gedient.
Ich hatte zwei Adressen genannt von wegen Bewerbungsverhinderung durch das
AA, aber der Petitionsasusschuß beschränkt sich wohl lieber auf
amtliche Stellen, die sind glaubwürdiger.
Merkwürdig an diesem Ausschuß ist auch der Umgang mit
zusätzlichen Informationen: Seit Monaten gibt die Deutsche Telekom meine
Verbindungsdaten prompt weiter (inklusive T-Online / e-mails, mit Wissen
der "Betriebssicherheitsabteilung" Neustadt/Weinstr., Herr Leander Fuchs),
zwecks Bewerbungsverhinderung, wie das Arbeitsamt Saarbrücken dies schon
öfter praktiziert hat. Nachdem ich - vor Abschluß des
Petitionsverfahrens - dies dem Ausschuß mitgeteilt hatte, erhielt
ich zur Antwort, daß man den Zweck dieser Information nicht verstehe.
Auf meine Nachfrage, das Verfahren war inzwischen glücklich
abgeschlossen, erhielt ich zur Antwort, man arbeite nach dem
"Ressortprinzip", die Telekom sei ein anderes Ressort als die Arbeitsverwaltung,
deshalb gehöre das nicht in diese Petition. Es ging zwar eindeutig immer
um dieselbe Petition (d. h. die Arbeitsverwaltung, die wohl auch hinter der
Telekomgeschichte steckt), aber das Ressortprinzip geht eben vor. Cui bono?
Ich wurde sofort darauf hingewiesen, daß derartige Verfahren nicht
wiederaufgenommen werden können. Und ob
Parteifreunde des
Ayatollah Bräsig mit der Bearbeitung befaßt waren, das unterliegt
eben dem "Datenschutz", oder einer wohlerwogenen "Verfahrenspraxis". Trotz
mehrfacher Nachfrage war nichts zu erfahren: "Es entspricht der Verfahrenspraxis
des Petitionsasusschusses, die Namen der Berichterstatter nicht bekannt zu
geben. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Im Auftrag (des
Abmeierungsausschusses) Annegret Gründler".
30.09.98
15.12.98
Auf meinen Protestbrief zu den unverschämten Schwindeleien der
Arbeitsverwaltung erhielt ich ein
Schreiben (22.10.98, mit Kommentaren)
von einer neuen Bearbeiterin (Frau Fischer), von der nun der folgende Bescheid
bei mir angekommen ist:
Betr.: Arbeitsvermittlung
Bezug: Mein Schreiben vom 22.10.1998
— 1 —
Sehr geehrter Herr Dietz,
das Ergebnis meiner Ermittlungen zur Frage der Ihnen von der Arbeitsverwaltung tatsächlich unterbreiteten Vermittlungsvorschläge liegt nunmehr vor.
Danach wurden Ihnen in der Zeit vom 24.11.1993 bis zum 02.03.1998 insgesamt 8 Vermittlungsvorschläge unterbreitet. Alle Stellenangebote wurden durch andere Bewerber besetzt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
(i. A. gez. Fischer)
In der Zeit vom 24.11.1993 bis zum 02.03.1998 wurden Herrn Dietz insgesamt 8 Vermittlungsvorschlage unterbreitet. Die Struktur der Vermittlungsvorschläge zeigt sich wie folgt:
-2-
Lfd. Datum des Arbeitgeber 1 Maßnahme 1 Arbeitsort Ergebnis Nr. Vermittlungs-
vorschlages
1 24.11.1993 Storck GmbH, Halle anderer Bewerber eingestellt
2 09.12.1993 Forschungszentrum, Jülich anderer Bewerber
eingestellt
3 27.12.1993 Institut für deutsche ..., Mannheim anderer Bewerber
eingestellt
4 04.02.1994 Netplan Medienservice, Dietzenbach Fachlich
nicht geeignet
5 17.03.1994 Bundesanstalt für Geowissenschaften Hannover, anderer
Bewerber eingestellt
6 04.10.1995 Axel Springer Verlag, Berlin anderer Bewerber
eingestellt
7 01.12.1997 Offener Kanal, Kaiserslautern - anderer Bewerber eingestellt
(Arbeitsbeschaffungsmaßnahme )
8 02.03.1998 Henning Berlin GmbH, Berlin anderer Bewerber
eingestellt
Bei den Stellenangeboten mit den Nummern 1 bis 6 und 8 handelt es sich um Stellenangebote außerhalb des Arbeitsamtsbezirkes Kaiserslautern, die von Herrn Dietz aus dem Stelleninformationsservice des Arbeitsamtes abgerufen wurden, worauf ihm seitens des betreuenden Arbeitsvermittlers - nach Uberprüfung seiner Eignung - ein Vermittlungsvorschlag mit Arbeitgeberanschrift ausgehändigt wurde. Alle Stellenangebote wurden durch andere Bewerber 1 -innen besetzt.
Bei der Tätigkeit beim ,,Offenen Kanal« in Kaiserslautern (lfd. Nr. 7 der obigen UberSicht) handelt es sich um eine vom Arbeitsamt Kaiserslautern vorgeschlagene Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Die ABM-Stelle wurde seitens des ABM-Tragers durch einen Mitbewerber von Herrn Dietz besetzt.
Zu Ihren übrigen Fragen verweise ich auf mein Schreiben vom 22.10.1998, dem ich nichts hinzuzufügen habe.
Ihre Eingabe sehe ich damit als abschließend beantwortet an.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Diese neue "Auskunft" ist ziemlich lustig,
"Arbeitsverwaltung" und "Petitionsausshuß" Hand in Hand. Das
mit dem "abschließend" sehe ich nicht so - der Ausschuß ist korrupt,
der saarländische Korruptionsskanal wurde schon oben genannt (die Dame
ist stellvertretende Vorsitzende dieses "Ausschusses".)
Diese AA-Liste von "Vermittlungsbemühungen" liest sich wie die
(unvollständige) Liste von Bewerbungen, die mir der
Bräsig mit Hilfe entsprechender
Informationen des AA verhindert hat (wie ist das wohl beim Institut für
Deutsche Sprache gelaufen, wo ich mal ein Praktikum gemacht habe?).
Wenn man meine Erkundigungen beim AA nach aus den AA-Mikrofiches und der
Internet-Seite herausgesuchte Bewerbungsadressen als
"Vermittlungsvorschläge" des Arbeitsamtes an mich bezeichnet,
ist das wirklich mindestens lustig.
Im Ernst bleibt also laut dieser Liste von den Vermittlungsbemühungen
der Arbeitsämter Kaiserslautern und Saarbrücken während zweier
Jahre Arbeitslosigkeit gerade mal eine Adresse übrig (und nicht
die ursprünglich genannten sechs, s. o.), und diese eine war offensichtlich
für mich beim besten Willen ungeeignet, eine Alibi-Geschichte, lange
nachdem die Petition beim Bundestag gelandet war.
Der Petitionsausschuß läßt sich davon aber nicht stören,
sondern möchte das Verfahren abschließen/zuschütten. Und
die Tatsache, daß die Telekom meine Verbindungsdaten weiter gibt, wird
mit Verfassungs- und Verfahrensgründen zugeschüttet (vorläufig
jedenfalls).
Diesen sehr selektiven, für die betreffenden AA und den Schmenkel dahinter
günstigen, Umgang mit den Fakten und den gezielten Mangel an Nachforschung
muß man wohl
Korruption nennen.
Eine Klärung zum phantomartigen nachträglichen AA-Vorschlag
bzgl. "Sonderprogramm", die
ich nachgefragt hatte, ist dem Petitionsausschuß (bzw. dessen
"Ausschußdienst", der offenbar eine Art
"Sekretärinnen"-Domäne
ist) offenbar nicht mehr möglich, auch nicht die der
AA-"Vorgespräche" mit der Bezirksregierung der Pfalz.. Auch die
angekündigte Überprüfung
der "Nichtweitergabe von Bewerbungsunterlagen" mußte wohl
im Sande verlaufen, die Frau Fischer geht jedenfalls trotz Vorankündigung
nicht mehr darauf ein. Es gab ja schließlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde
- und die hat zu genügen,
dummdreist und unverschämt ,
wie sie war, ganz im Sinne des
Bräsig-Pseudologen,
von dem sie inspiriert war .
Und "Sachverhaltsaufklärungen" sind eben nicht (immer)
Sache des Petitionsausschusses, oder höchstens
selektiv, wobei eine Absicht aber
nicht unterstellt werden sollte.
Es sind ja so viele.
Eine Ventilsitte eben, so wie Fassenacht
(saarländische).
*"Fachlich nicht geeignet": Woher will das AA das wissen?
Begründung des Anbieters? Vom Schmenkel; der will nämlich "beweisen",
daß "der das nicht kann" (da ich keine Unterlagen mehr zu dieser
"Netplan"-Bewerbung habe, kann das in diesem Fall sogar zutreffen) - ich
"konnte" nämlich schon Schmenkels Psychopathenstall nicht usw. Das ist
offenbar Schmenkels und der "Arbeitsverwaltung" Strategie, und der
"Ausschuß" folgt bei Fuß.
Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch die Bemerkung des "Ausschusses"
bzgl. der Einsichtnahme in den ABM-Abschlußbericht der Kammer . Daß
ich die Begründung für die Nichtübernahme sehen will, nachdem
mir diese mehrfach in Aussicht gestellt wurde, sollte auch ein "Ausschuß"
nachvollziehen können.
Usw.
Mittlerweile hat auch die neue PDS-Vorsitzende des
Ausschusses, Frau Heidemarie Lüth, geantwortet, ganz im Sinne
ihrer saarländischen SPD-Stellvertreterin.(und der
"Arbeitsverwaltung")
Die Antwort auf den ersten Widerspruch meinerseits war: Nehmen Sie sich
doch einen Anwalt.
Die hier vorliegende Antwort auf meine Hinweise darauf, daß der
Ausschuß bzw. der "Ausschußdienst" die offensichtlich falschen
Sachbehauptungen der Arbeitsverwaltung nicht prüfe, ist ebenso einfach:
Wir sind zu gar nichts verpflichtet, wie wir das machen, ist allein unsere
Sache. Und die erledigen wir mit der uns eigenen verantwortungsvollen
schwachsinnigen Unverschämtheit.
(die Arbeitsverwaltung hats doch so schon schwer genug).
Beispiele für diese schwachsinnige Unverschämtheit sind etwa
im vorletzten Absatz die Bemerkungen der Frau Lüth über die
"Nichtweitergabe von Bewerbungsunterlagen". Die bezog sich auf ein Verhalten
von 1993 seitens des Herrn Müller vom AA Saarbrücken, nicht auf
die HWK von 1996, wie die Frau Lüth zu verstehen vorgibt.. Auch die
Bemerkung über "mangelnde Berufserfahrung" ist dummdreist und stammt
mit Sicherheit vom
Pseudologen: Drei
Jahre im Psychopathenstall des
Schmenkel wiegen
mindestens 15 Jahre "Berufserfahrung" auf. So konzentriert sind Nullität,
Geltungsbedürfnis und Unfähigkeit nirgends sonst zu studieren.
(Nur schade, daß man die in Berwerbungen nicht so recht benutzen kann
...) Und sowohl vorher als auch nachher habe ich einiges davon gesammelt.
Der Text (16.02.99)
Betr.: Arbeitsvermittlung
Bezug: Schreiben des Ausschußdienstes vom 22.10.1998 Ihr Schreiben
vom 21.12.1998
Sehr geehrter Herr Dietz,
für Ihr o.a. Schreiben danke ich Ihnen.
Ihre kritischen Ausführungen geben mir Anlaß zu folgender Stellungnahme:
Der Ausschußdienst hat Ihnen bereits mit Schreiben vom 22. Oktober 1998 zutreffend mitgeteilt, daß sich aus der für das Petitionsrecht maßgeblichen Rechtsgrundlage (Artikel 17 Grundgesetz> unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundestag drei Erfordernisse ableiten lassen: Jede beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition muß sachlich geprüft, über die Art und Weise ihrer Erledigung entschieden und hierüber dem Petenten Mitteilung gemacht werden.
—2—
Was die sachliche Prüfung anbelangt, so steht es dem Deutschen Bundestag — im Gegensatz zu den Trägern der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt — frei, in welchem Umfang er sich inhaltlich mit einer Eingabe befaßt. Einen Rechtsanspruch des Petenten auf eine bestimmte Art und Weise der Erledigung gewährt Artikel 17 Grundgesetz nicht. Die Pflicht zur ,,sachlichen Prüfung" ist - jedenfalls rein rechtlich — auf die Kenntnisnahme des Petitionsinhalts reduziert. Art und Umfang der sachlichen Prüfung des Petitionsanliegens unterliegen darüber hinaus auch nicht der richterlichen Kontrolle. Da also die Bescheidung des Petenten im Petitionsverfahren in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht und in formeller Hinsicht nur sehr eingeschränkt — nämlich nur auf den Anspruch auf Kenntnisnahme und Bescheidung bezogen - rechtsmittelfähig ist, bedürfen die durch den Deutschen Bundestag bestätigten ,,Bescheide" des Petitionsausschusses auch nicht eines für die Entscheidungen in Verwaltungs— oder Gerichtsverfahren im Regelfall vorgeschriebenen, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüfbaren Mindestinhalts.
Gleichwohl darf ich Ihnen versichern, daß unabhängig von der Rechtslage dem Selbstverständnis des Petitionsausschusses entsprechend jede eingehende Petition durch den Ausschuß und seinen ihm zuarbeitenden Ausschußdienst umfassend inhaltlich geprüft wird.
So hat auch in Ihrem Fall den Berichterstattern des Petitionsausschusses
— jeweils einem Abgeordneten der Koalition- und der Oppositionsfraktion
- die gesamte Petitionsakte, in der sich Ihr vollständiger Sachvortrag
ebenso wie die übersandten Materialien sowie ein Beschlußvorschlag
mit Begründung des Ausschußdienstes befanden, vorgelegen. Die
—3—
Berichterstatter haben nach Prüfung sämtlicher Unterlagen
einvernehmlich für den Abschluß des Petitionsverfahrens votiert.Der
Petitionsausschuß sowie der Deutsche Bundestag haben dieses Votum
bestätigt.Hinsichtlich des Umfanges der begründeten
BeschlußempfehlUng ist festzuhalten, daß sich diese im Hinblick
auf die skizzierten rechtlichen Gegebenheiten und die Anzahl der jährlich
zu bearbeitenden Petitionen, die 20.000 übersteigt, in vielen Fällen
auf die wesentlichen tragenden Gesichtspunkte beschränken muß.
Die Bundesanstalt für Arbeit hat den Sachverhalt auf meine Veranlassung nochmals eingehend überprüft und erneut bestätigt, daß seitens der damals zuständigen Vermittlungs— und Beratungsfachkräfte des Arbeitsamtes Saarbrücken Ihre Bewerbungsbemühungen zu keinem Zeitpunkt behindert worden sind. Im Gegenteil wollte der zuständige Arbeitsvermittler mit Ihrer Zuweisung in die ArbeitsbesChaffungsmaßnahme (ABM) als Dokumentar bei der Handwerkskammer des Saarlandes erreichen, daß Ihre Eingliederungsaussichten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach Beendigung der ABM wesentlich besser sind, weil vor Teilnahme an der ABM Sie über keinerlei Berufserfahrung verfügten.
Mit Ihrem Vorwurf der Nichtweitergabe von Bewerbungsunterlagen sprechen Sie offenbar an, daß die ABM bei der Handwerkskammer nach Ablauf von 2 Jahren nicht noch einmal verlängert worden ist. Dies beruht auf einer Entscheidung, welche die Handwerkskammer in eigener Verantwortung getroffen hat. Sie sah
—4—
dazu ausschließlich deshalb keine Möglichkeit, weil sie Ihnen
nicht die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anbieten
konnte. Auch insoweit sind keine Anhaltspunkte für ein Versäumnis
des Arbeitsamtes ersichtlich.
Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen leider eine erneute parlamentarische
Behandlung Ihres Vorbringens nicht in Aussicht stellen. Ich hoffe, Ihnen
mit meinen Erläuterungen gedient zu haben und bitte, soweit Sie meinen
Standpunkt nicht teilen können, um Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
(Heidemarie Lüth)
*****
Das "Verständnis" fehlt mir leider. Es ist aber noch nicht aller
Tage Abend. Korruption, auch im "Petitionsausschuß", bleibt
Korruption.
HD 03.04.99