Ilse
Schmid
Präsidentin des Landesverbandes
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- AMT
DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
- Fachabteilung
6B
- An
alle Erhalter
- von
Kinderbetreuungseinrichtungen
- in
der Steiermark
- Pflichtschulen
und
- Kinderbetreuung
- Bearbeiter:
Hr. Mag. Schober
- Tel.:
(0316) 877- 5499
- Fax:
(0316) 877- 4364
- E-Mail:
fa6b@stmk.gv.at
- Bei
Antwortschreiben bitte
- Geschäftszeichen
(GZ) anführen
- GZ:
FA6B-50.00-1/151-2005 Graz, am 23. September
2005
-
- Ggst:
Rundschreiben 1/2005
- Inhalt:
Vorverlegung der Schuleinschreibung und
"Frühe
Sprachförderung" in
Kinderbetreuungseinrichtungen
-
- Aus aktuellem
Anlass wird darauf aufmerksam gemacht, dass seitens des
Bundesministeriums
- für Bildung,
Wissenschaft und Kultur eine Initiative "Frühe
Sprachförderung" ins Leben
- gerufen wurde.
Dabei sollen Kinder mit Bedarf an sprachlicher
Frühförderung in geeigneter
- Weise, bevorzugt
in Kindergärten, im letzten Jahr vor dem
Schuleintritt eine entsprechende
- Förderung
erhalten.
-
- Seitens des Landes Steiermark wird
dieses Vorhaben grundsätzlich begrüßt,
war doch die
- sprachliche
Frühförderung von Kindern ganz allgemein schon
bisher ein wesentliches Anliegen
- der pädagogischen Arbeit von
steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen.
- Aufgrund einer Verordnung des
Landesschulrates Steiermark vom 28.6.2005 werden
die
- Schuleinschreibungen für das
Schuljahr 2006/2007 bereits in der Zeit vom 1.10.
bis
- 31.10.2005
durchgeführt.
-
- - Im Rahmen der
Einschreibung wird bei jedem Kind die Kompetenz in der
Unterrichtssprache
- ("Sprachstandsfeststellung")
durch den Schulleiter / die Schulleiterin
beurteilt.
- - Bei
Feststellung besonderer Defizite in der sprachlichen
Entwicklung ist laut Erlass des
- LSR durch den
Schulleiter / die Schulleiterin darauf hinzuwirken,
dass das Angebot einer
- Sprachförderung
wahrgenommen wird.
- - Die Eltern
jener Kinder, bei denen Förderbedarf im Rahmen
der Schülereinschreibung
- festgestellt
wird, bekommen von der Direktion der Volksschule das
"Sprachticket".
- - Dieses
Sprachticket soll nach den Vorstellungen des
Bundesministeriums primär im
- Kindergarten
"eingelöst" werden. Dem gemäß
wäre es also die Aufgabe des
Kindergartenerhalters
- im Einvernehmen
mit der Kindergartenleitung die erforderlichen
Fördermaßnahmen
- zu
organisieren.
- 1. Seitens des Bundesministeriums
wird für den Umfang der Fördermaßnahmen
ein Ausmaß
- von 120 Fördereinheiten
empfohlen.
- 2. Der Bund unterstützt die
Fördermaßnahmen in Form des genannten
"Sprachtickets" mit
- 80 Euro pro Kind. Dabei handelt es
sich um einen Zuschuss des Bundes an den Erhalter
der
- Kinderbetreuungseinrichtung zu den
aus den Fördermaßnahmen entstehenden
Gesamtkosten.
- 3. Nach Abschluss der
Fördermaßnahmen sind die gesammelten
Sprachtickets zum Erhalt
- der Fördergelder unter
Beilage eines Ergebnisberichtes der
Kinderbetreuungseinrichtung
- an den Österreichischen
Integrationsfond, 1030 Wien, Schlachthausgasse 30 zu
senden.
-
- Obwohl in Bezug auf
Sprachförderung in den steirischen
Kinderbetreuungseinrichtungen
- integriert in die tägliche
Arbeit schon bisher hervorragende Ergebnisse erzielt
wurden, werden
- für den Fall, dass die in
ihrer Einrichtung auf Grund der Aktion des Bundes
zusätzliche
- Maßnahmen ergriffen werden
in der Folge Möglichkeiten aufgezeigt, wie die
Initiative
- "Frühe Sprachförderung"
umgesetzt werden könnte. Dabei ist jedoch zu
beachten, dass der
- Kindergarten gemäß
§ 5 Abs. 2 Steiermärkisches
Kinderbetreuungsgesetz, LGBl.Nr. 22/2000,
- i.d.F. LGBl.Nr. 58/2004, unter
Ausschluss jedes schulartigen Unterrichtes auf die
Schule
- vorzubereiten hat.
- Variante 1:
- - Mitwirkung und Umsetzung der
Fördermaßnahmen durch ExpertInnen in einer
Kinderbetreuungseinrichtung
- in enger Zusammenarbeit mit dem
Personal.
- - Diese Variante wird aus
Kostengründen besonders in jenen Fällen zum
Tragen
- kommen, in denen eine
größere Anzahl von Kindern mit
Förderbedarf in einer
- Einrichtung betreut
werden.
- Variante 2:
- - Unter Zusammenschluss mehrerer
Erhalter könnte eine mobile ExpertIn das Personal
in
- Kinderbetreuungseinrichtungen bei
der Umsetzung der Fördermaßnahmen anleiten
und
- unterstützen.
- - Diese Variante wird besonders in
jenen Fällen zum Tragen kommen, in denen
die
- Zahl der Kinder mit
Förderbedarf (und somit Sprachtickets) nicht
ausreicht, um
- die Mitwirkung im Sinne der
Variante 1 zu finanzieren.
- Es wird darauf hingewiesen, dass
die Mitwirkung Betriebsfremder im Sinne des §
33,
- Steiermärkisches
Kinderbetreuungsgesetz LGBl.Nr. 22/2000 i.d.F. LGBl.Nr.
58/2004, der
- FA6B zu melden ist.
- Variante 3:
- - Die Förderung wird im
Rahmen des Alltags in der Kinderbetreuungseinrichtung
durch das
- Personal vor Ort
umgesetzt.
- - Bei dieser Variante empfiehlt
sich die Verwendung der "Sprachtickets" für
den
- Ankauf von spezifischen
Bildungsmitteln zur Sprachförderung.
- Variante 4:
- - Sollte eine Umsetzung der
Fördermaßnahmen im Sinne der Varianten 1 bis 3
nicht
- möglich sein, bestünde
die Möglichkeit Kinder einer Region außerhalb
des Kindergartenbetriebes
- in "Fördergruppen"
zusammenzufassen. Die Förderung könnte durch
eine
- ExpertIn durchgeführt
werden.
-
- - Diese Variante stellt aus
pädagogischer Sicht für die
gegenständliche Altersgruppe
- nicht die geeignetste Methode dar.
Sprachförderung ist effektiv, wenn sie in
einer
- von Kindern gewohnten Umgebung
durch ihnen bekannte Bezugspersonen, bezogen
- auf ihre aktuelle Lebenssituation
erfolgt.
- - Dieses Angebot könnte in
den Räumlichkeiten der
Kinderbetreuungseinrichtung
- außerhalb der
Öffnungszeit durchgeführt werden.
-
- Bezüglich der
pädagogischen Umsetzung
wird auf folgende Homepages verwiesen:
- www.sprachbaum.at
- Diese Seite enthält
detaillierte Informationen für SchulleiterInnen,
KindergartenpädagogInnen
- und eine Kurzinformation für
Eltern zur Initiative (für Eltern in
mehreren
- Sprachen) sowie Unterlagen zum
Selbststudium für
KindergartenpädagogInnen.
- www.kinderbetreuung.steiermark.at
- Das Team des
Kinderbetreuungsreferates der FA6B hat Arbeitsbehelfe zur
Erprobung
- entwickelt und Informationen
für Kinderbetreuungseinrichtungen
zusammengefasst
- (Sprachförderung,
Elternfragebogen, Beobachtungsbogen zur
Sprachentwicklung...).
- Hingewiesen wird auch auf
Veranstaltungen der Fortbildungsstelle des
Kinderbetreuungsreferates
- im Jahresprogramm 2005/2006,
welche die frühe sprachliche Förderung
zum
- Schwerpunkt haben.
- Fachberaterinnen des
Kinderbetreuungsreferates werden in den
regelmäßig durchgeführten
- Leiterinnentreffen
"Leitungskompetenz im regionalen Netzwerk" verstärkt
den kollegialen
- Austausch zum Thema fördern
und nach Bedarf beraten.
- Empfehlungen zur Mitwirkung durch
ExpertInnen können ebenfalls bei der
Fachberatungsstelle
- des Kinderbetreuungsreferates
eingeholt werden.
- Aufgrund der Bedeutung der
frühen sprachlichen Förderung wäre es
wünschenswert, wenn
- trotz der vom Bundesministerium
vorgegebenen schwierigen Rahmenbedingungen
(insbesondere
- in finanzieller Hinsicht) eine
möglichst große Anzahl an Einrichtungen bei
der
- Umsetzung der Maßnahmen
mitwirken würde. Natürlich bleibt den Erhaltern
die Beteiligung
- an dieser Initiative
freigestellt.
-
- Für nähere Anfragen
betreffen die gegenständliche Aktion des
Bundesministeriums wird auf
- die Kontaktadresse, Frau MR Mag.
Maria Dippelreiter, Abteilung II/5a, 1014
Wien,
- Minoritenplatz 5, Telefon/Fax:
1/53120-2851 / 53120-81 2851,
- E-Mail: maria.dippelreiter@bmbwk.gv.at,
verwiesen.
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- Für die
Steiermärkische Landesregierung:
-
- Der Leiter der
Fachabteilung:
-
- F.d.R.d.A.: Dr. E i g n e r
eh.
- Ergeht abschriftlich
an:
- alle Leiterinnen von
Kinderbetreuungseinrichtungen
- in der Steiermark
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