An die Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen

 

Ilse Schmid

 

Präsidentin des Landesverbandes

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AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
Fachabteilung 6B
An alle Erhalter
von Kinderbetreuungseinrichtungen
in der Steiermark
Pflichtschulen und
Kinderbetreuung
Bearbeiter: Hr. Mag. Schober
Tel.: (0316) 877- 5499
Fax: (0316) 877- 4364
E-Mail: fa6b@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
GZ: FA6B-50.00-1/151-2005 Graz, am 23. September 2005

 

 
Ggst: Rundschreiben 1/2005

 

Inhalt: Vorverlegung der Schuleinschreibung und

"Frühe Sprachförderung" in Kinderbetreuungseinrichtungen

 
Aus aktuellem Anlass wird darauf aufmerksam gemacht, dass seitens des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Initiative "Frühe Sprachförderung" ins Leben
gerufen wurde. Dabei sollen Kinder mit Bedarf an sprachlicher Frühförderung in geeigneter
Weise, bevorzugt in Kindergärten, im letzten Jahr vor dem Schuleintritt eine entsprechende
Förderung erhalten.
 
Seitens des Landes Steiermark wird dieses Vorhaben grundsätzlich begrüßt, war doch die
sprachliche Frühförderung von Kindern ganz allgemein schon bisher ein wesentliches Anliegen
der pädagogischen Arbeit von steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Aufgrund einer Verordnung des Landesschulrates Steiermark vom 28.6.2005 werden die
Schuleinschreibungen für das Schuljahr 2006/2007 bereits in der Zeit vom 1.10. bis
31.10.2005 durchgeführt.
 
- Im Rahmen der Einschreibung wird bei jedem Kind die Kompetenz in der Unterrichtssprache
("Sprachstandsfeststellung") durch den Schulleiter / die Schulleiterin beurteilt.
- Bei Feststellung besonderer Defizite in der sprachlichen Entwicklung ist laut Erlass des
LSR durch den Schulleiter / die Schulleiterin darauf hinzuwirken, dass das Angebot einer
Sprachförderung wahrgenommen wird.
- Die Eltern jener Kinder, bei denen Förderbedarf im Rahmen der Schülereinschreibung
festgestellt wird, bekommen von der Direktion der Volksschule das "Sprachticket".
- Dieses Sprachticket soll nach den Vorstellungen des Bundesministeriums primär im
Kindergarten "eingelöst" werden. Dem gemäß wäre es also die Aufgabe des Kindergartenerhalters
im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung die erforderlichen Fördermaßnahmen
zu organisieren.

 

1. Seitens des Bundesministeriums wird für den Umfang der Fördermaßnahmen ein Ausmaß
von 120 Fördereinheiten empfohlen.
2. Der Bund unterstützt die Fördermaßnahmen in Form des genannten "Sprachtickets" mit
80 Euro pro Kind. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss des Bundes an den Erhalter der
Kinderbetreuungseinrichtung zu den aus den Fördermaßnahmen entstehenden Gesamtkosten.
3. Nach Abschluss der Fördermaßnahmen sind die gesammelten Sprachtickets zum Erhalt
der Fördergelder unter Beilage eines Ergebnisberichtes der Kinderbetreuungseinrichtung
an den Österreichischen Integrationsfond, 1030 Wien, Schlachthausgasse 30 zu senden.
 
Obwohl in Bezug auf Sprachförderung in den steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen
integriert in die tägliche Arbeit schon bisher hervorragende Ergebnisse erzielt wurden, werden
für den Fall, dass die in ihrer Einrichtung auf Grund der Aktion des Bundes zusätzliche
Maßnahmen ergriffen werden in der Folge Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Initiative
"Frühe Sprachförderung" umgesetzt werden könnte. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der
Kindergarten gemäß § 5 Abs. 2 Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz, LGBl.Nr. 22/2000,
i.d.F. LGBl.Nr. 58/2004, unter Ausschluss jedes schulartigen Unterrichtes auf die Schule
vorzubereiten hat.
Variante 1:
- Mitwirkung und Umsetzung der Fördermaßnahmen durch ExpertInnen in einer Kinderbetreuungseinrichtung
in enger Zusammenarbeit mit dem Personal.
- Diese Variante wird aus Kostengründen besonders in jenen Fällen zum Tragen
kommen, in denen eine größere Anzahl von Kindern mit Förderbedarf in einer
Einrichtung betreut werden.
Variante 2:
- Unter Zusammenschluss mehrerer Erhalter könnte eine mobile ExpertIn das Personal in
Kinderbetreuungseinrichtungen bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen anleiten und
unterstützen.
- Diese Variante wird besonders in jenen Fällen zum Tragen kommen, in denen die
Zahl der Kinder mit Förderbedarf (und somit Sprachtickets) nicht ausreicht, um
die Mitwirkung im Sinne der Variante 1 zu finanzieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitwirkung Betriebsfremder im Sinne des § 33,
Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz LGBl.Nr. 22/2000 i.d.F. LGBl.Nr. 58/2004, der
FA6B zu melden ist.
Variante 3:
- Die Förderung wird im Rahmen des Alltags in der Kinderbetreuungseinrichtung durch das
Personal vor Ort umgesetzt.
- Bei dieser Variante empfiehlt sich die Verwendung der "Sprachtickets" für den
Ankauf von spezifischen Bildungsmitteln zur Sprachförderung.
Variante 4:
- Sollte eine Umsetzung der Fördermaßnahmen im Sinne der Varianten 1 bis 3 nicht
möglich sein, bestünde die Möglichkeit Kinder einer Region außerhalb des Kindergartenbetriebes
in "Fördergruppen" zusammenzufassen. Die Förderung könnte durch eine
ExpertIn durchgeführt werden.
 
- Diese Variante stellt aus pädagogischer Sicht für die gegenständliche Altersgruppe
nicht die geeignetste Methode dar. Sprachförderung ist effektiv, wenn sie in einer
von Kindern gewohnten Umgebung durch ihnen bekannte Bezugspersonen, bezogen
auf ihre aktuelle Lebenssituation erfolgt.
- Dieses Angebot könnte in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungseinrichtung
außerhalb der Öffnungszeit durchgeführt werden.
 
Bezüglich der pädagogischen Umsetzung wird auf folgende Homepages verwiesen:
www.sprachbaum.at
Diese Seite enthält detaillierte Informationen für SchulleiterInnen, KindergartenpädagogInnen
und eine Kurzinformation für Eltern zur Initiative (für Eltern in mehreren
Sprachen) sowie Unterlagen zum Selbststudium für KindergartenpädagogInnen.
www.kinderbetreuung.steiermark.at
Das Team des Kinderbetreuungsreferates der FA6B hat Arbeitsbehelfe zur Erprobung
entwickelt und Informationen für Kinderbetreuungseinrichtungen zusammengefasst
(Sprachförderung, Elternfragebogen, Beobachtungsbogen zur Sprachentwicklung...).
Hingewiesen wird auch auf Veranstaltungen der Fortbildungsstelle des Kinderbetreuungsreferates
im Jahresprogramm 2005/2006, welche die frühe sprachliche Förderung zum
Schwerpunkt haben.
Fachberaterinnen des Kinderbetreuungsreferates werden in den regelmäßig durchgeführten
Leiterinnentreffen "Leitungskompetenz im regionalen Netzwerk" verstärkt den kollegialen
Austausch zum Thema fördern und nach Bedarf beraten.
Empfehlungen zur Mitwirkung durch ExpertInnen können ebenfalls bei der Fachberatungsstelle
des Kinderbetreuungsreferates eingeholt werden.
Aufgrund der Bedeutung der frühen sprachlichen Förderung wäre es wünschenswert, wenn
trotz der vom Bundesministerium vorgegebenen schwierigen Rahmenbedingungen (insbesondere
in finanzieller Hinsicht) eine möglichst große Anzahl an Einrichtungen bei der
Umsetzung der Maßnahmen mitwirken würde. Natürlich bleibt den Erhaltern die Beteiligung
an dieser Initiative freigestellt.
 
Für nähere Anfragen betreffen die gegenständliche Aktion des Bundesministeriums wird auf
die Kontaktadresse, Frau MR Mag. Maria Dippelreiter, Abteilung II/5a, 1014 Wien,
Minoritenplatz 5, Telefon/Fax: 1/53120-2851 / 53120-81 2851,
E-Mail: maria.dippelreiter@bmbwk.gv.at, verwiesen.
 
Für die Steiermärkische Landesregierung:
 
Der Leiter der Fachabteilung:
 
F.d.R.d.A.: Dr. E i g n e r eh.
Ergeht abschriftlich an:
alle Leiterinnen von Kinderbetreuungseinrichtungen
in der Steiermark
 
 

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