Rechtschreibreform

 

Macht Rechtschreibung allein "gutes Deutsch"?
Wenige Monate vor Ende der Übergangsfrist wurde, von Verlagen in Deutschland ausgehend, die Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Rechtschreibreform neu entfacht und eine Rückkehr zur alten Rechtschreibung gefordert.

Im Interesse unserer Kinder, die seit Jahren nach den neuen Regeln unterrichtet werden, ist eine Rückkehr zur alten Rechtschreibung jedoch nicht vertretbar.

Auch wenn die neuen Regeln nicht in allen Punkten schlüssig sind, so sollten nicht die zahlreichen "Schwachstellen" der alten Regelung ignoriert und die sogenannten alten Rechtschreibregeln "glorifiziert" werden. Eine Wiedereinführung der alten Regeln würde keine Verbesserung darstellen, zumal auch diese Regeln in vielen Punkten nicht "logisch" waren und nur von den Wenigsten vollständig beherrscht wurden.

 

"Die Einführung der neuen Rechtschreibregelung ist an den österreichischen Schulen reibungslos erfolgt. Für Kinder und Jugendlichen ist es heute wesentlich leichter fehlerfrei zu schreiben, weil sie die neuen Regeln verständlicher finden. Dies bestätigen nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch deren Eltern und Lehrerinnen und Lehrer. Studien bestätigen, dass es in 93 Prozent der Volksschulen keine oder kaum Probleme bei der Umstellung gab. Die Reaktionen aus den Schulen waren und sind durchwegs positiv. Diese Erfahrungen und die Tatsache, dass es sich hier um einen Vertrag unter mehreren Partnern handelt, der eingehalten werden muss, lassen ein Zurück nicht zu.

Wenn man an eine Rücknahme der Rechtschreibreform denkt, sollte man sich schon fragen, wie sinnvoll eine solche Entscheidung wäre. Ein Hin und Her stiftet große Verwirrung, vor allem bei jenen, die sich noch während ihrer Zeit in der Schule umgestellt haben. Am Ende weiß niemand mehr, wie man was schreiben soll. Eine Verbesserung würde dies auf keinen Fall bedeuten. Besonders im Schulbereich wäre eine Rücknahme der Reform mit großen Schwierigkeiten verbunden, weil alle Schulbücher wieder umgeschrieben werden und alle Jugendlichen, die sich bereits an die neue Schreibweise gewöhnt haben, umlernen müssten. Außerhalb der Schulen und der Vorgaben zur behördlichen Schreibweise, das gehört auch einmal gesagt, ist es jedem unbenommen, wie er oder sie persönlich schreibt. Dafür gibt es weder ein Gesetz noch sonstige Regelungen. Das ist eine ganz persönliche Entscheidung."

(Statement von Frau BM Gehrer zur Rechtschreibreform im Interview für die Zeitschrift "SCHULE"*)

Über dieser Diskussion sollte nicht vergessen werden, dass "gutes Deutsch" nicht allein und auch nicht hauptsächlich durch richtige Schreibung gekennzeichnet ist. Richtige (einheitliche) Schreibung erleichtert das Lesen. Aber wichtiger als die Schreibung sind zweifellos die Inhalte.

Auch die Leistungsbeurteilungsverordnung (§ 16 Abs.1) weist in diese Richtung: So ist zB "Schreibrichtigkeit" (Z1 lit.d) der letzte von vier Aspekten, die für die Beurteilung von Schularbeiten in der Unterrichtssprache maßgebend sind. "Inhalt", "Ausdruck" und "Sprachrichtigkeit" werden unter Z1 lit.a)-c) angeführt. Auch in den anderen Gegenständen werden Sinnerfassung, gedankliche und sachliche Richtigkeit, etc. als wesentliche Aspekte hervorgehoben.

Geben wir der Beherrschung der richtigen Schreibung einen angemessenen Stellenwert und unterscheiden wir sorgfältig, was wichtig ist und was nicht. Aus mangelhafter Rechtschreibung auf generell mangelhafte Bildung oder Untüchtigkeit zu schließen, ist sowohl sachlich als auch menschlich gesehen falsch.

Ilse Schmid

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