Auf Grund einer neuen Verordnung des Landesschulrats
(GZ VIIISchu5/1-2005 vom 28.6.05) hat die
Schülereinschreibung in der Steiermark im Monat
Oktober stattzufinden.
Die Schülereinschreibung ist ein Termin, den alle
Eltern von schulpflichtig werdenden Kindern wahrzunehmen
haben. Durch die Vorverlegung des Termins der
Schülereinschreibung von März in den Oktober
des vorangehenden Jahres kann um 5 Monate früher als
bisher eine annähernd lückenlose Erfassung
aller Kinder im Vorschulalter sichergestellt werden.
Damit der "Nutzen" dieser Vorverlegung die "Nachteile"
überwiegt, muss gewährleistet sein, dass
insbesondere für die Kinder, die keinen Kindergarten
besuchen, Angebote geschaffen werden, die quasi
verbindlich sind.
Werden besondere Defizite in der sprachlichen
Entwicklung festgestellt, ist darauf hinzuwirken, dass
das Angebot einer Sprachförderung angenommen
wird.
Für Kinder, die einen Kindergarten besuchen, wird
diese Förderung im Rahmen des Kindergartenbesuchs
verstärkt erfolgen können.
Für jene Kinder, die keinen Kindergarten besuchen
dürfen/können und bei denen bei der
³Einschreibung Defizite festgestellt werden,
müssen in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde
Möglichkeiten geschaffen werden, die eine
Förderung dieser Kinder noch vor Schuleintritt
sichern.
Alle Kindergärten haben laut
Kinderbetreuungsgesetz ohnedies die Aufgabe, die Kinder
auf die Schule vorzubereiten. Man muss daher davon
ausgehen dürfen, dass es ein wesentliches Anliegen
der Kindergärten ist, der Sprach- und
Sozialkompetenz der Kinder besonderes Augenmerk zu
schenken und entsprechende Förderungen
einzuleiten.
Die Rechtfertigung für die Vorverlegung der
Einschreibung ergibt sich somit (ausschließlich)
aus dem Umstand, dass nicht alle Kinder im Vorschulalter
einen Kindergarten besuchen. Daher:
Werden anlässlich der Schülereinschreibung
Defizite im Bereich der Sprachkompetenz oder
Entwicklungsverzögerungen festgestellt, so sollten
die Eltern nicht nur auf entsprechende Angebote
hingewiesen werden, sondern es sollte im Interesse der
Kinder sichergestellt werden, dass die Kinder auch die
Möglichkeit erhalten, ein Angebot anzunehmen (in
besonderen Fällen könnte in Kooperation mit der
Jugendwohlfahrt auch eine "nachgehende" Form der
Betreuung/Förderung eingeleitet werden).
Ilse Schmid
Präsidentin
LV - EV
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