Wichtige Neuerung 2005 zur Schuleinschreibung /Schülereinschreibung

von

Ilse Schmid

August 2005

 

Präsidentin des Landesverbandes

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 Schuleinschreibung

 

 
 

I.Schmid, August 2005

 

Die Schüler-Einschreibungen für das Schuljahr 2006/07

müssen in der Steiermark in der Zeit von 1.10. bis 31.10.05 durchgeführt werden.

Auf Grund einer neuen Verordnung des Landesschulrats (GZ VIIISchu5/1-2005 vom 28.6.05) hat die Schülereinschreibung in der Steiermark im Monat Oktober stattzufinden.

Die Schülereinschreibung ist ein Termin, den alle Eltern von schulpflichtig werdenden Kindern wahrzunehmen haben. Durch die Vorverlegung des Termins der Schülereinschreibung von März in den Oktober des vorangehenden Jahres kann um 5 Monate früher als bisher eine annähernd lückenlose Erfassung aller Kinder im Vorschulalter sichergestellt werden.

Damit der "Nutzen" dieser Vorverlegung die "Nachteile" überwiegt, muss gewährleistet sein, dass insbesondere für die Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, Angebote geschaffen werden, die quasi verbindlich sind.

Werden besondere Defizite in der sprachlichen Entwicklung festgestellt, ist darauf hinzuwirken, dass das Angebot einer Sprachförderung angenommen wird.

Für Kinder, die einen Kindergarten besuchen, wird diese Förderung im Rahmen des Kindergartenbesuchs verstärkt erfolgen können.

Für jene Kinder, die keinen Kindergarten besuchen dürfen/können und bei denen bei der ³Einschreibung„ Defizite festgestellt werden, müssen in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde Möglichkeiten geschaffen werden, die eine Förderung dieser Kinder noch vor Schuleintritt sichern.

Alle Kindergärten haben laut Kinderbetreuungsgesetz ohnedies die Aufgabe, die Kinder auf die Schule vorzubereiten. Man muss daher davon ausgehen dürfen, dass es ein wesentliches Anliegen der Kindergärten ist, der Sprach- und Sozialkompetenz der Kinder besonderes Augenmerk zu schenken und entsprechende Förderungen einzuleiten.

Die Rechtfertigung für die Vorverlegung der Einschreibung ergibt sich somit (ausschließlich) aus dem Umstand, dass nicht alle Kinder im Vorschulalter einen Kindergarten besuchen. Daher:

Werden anlässlich der Schülereinschreibung Defizite im Bereich der Sprachkompetenz oder Entwicklungsverzögerungen festgestellt, so sollten die Eltern nicht nur auf entsprechende Angebote hingewiesen werden, sondern es sollte im Interesse der Kinder sichergestellt werden, dass die Kinder auch die Möglichkeit erhalten, ein Angebot anzunehmen (in besonderen Fällen könnte in Kooperation mit der Jugendwohlfahrt auch eine "nachgehende" Form der Betreuung/Förderung eingeleitet werden).

 

Ilse Schmid

Präsidentin

 

LV - EV

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schmid.ilse@aon.at

 

Tel: 0664 5123272

 

HOTLINE für Schule und Eltern: 0676 40 40 2 40

Graz, 23.8.2005

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