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von September 2006
Präsidentin des Landesverbandes
mehr dazu:
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Die Schüler-Einschreibungen für das Schuljahr 2007/08 in der Steiermark: nach den Weihnachtsferien
Schülereinschreibung
in die Volksschule nach den Weihnachtsferien WER? Kinder, die in der Zeit vom 1. September 2000 bis 31. August 2001 geboren sind, müssen von ihren Eltern/Erziehungsberechtigten nach den Weihnachtsferien zur Einschreibung in die Volksschule gebracht werden. Diese
Kinder werden am 1.September 2007 schulpflichtig. Kinder, die nach dem 31. August 2001 aber vor
dem 1. März 2002 geboren sind, dürfen von ihren Eltern/Erziehungsberechtigten zur Einschreibung
für das Schuljahr 07/08 in die Volksschule gebracht
werden. Diese Kinder dürfen nur dann aufgenommen
werden, wenn sie schulreif sind und über die für
den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz
verfügen. WANN? Der genaue Termin für die Einschreibung
-ein oder zwei (Halb-)Tage im
Zeitraum 8.1.07 - 9.2.07 und die beizubringenden Dokumente
werden durch Anschlag an der Schule,
in manchen Regionen auch durch ein persönliches
Schreiben an die Eltern/Erziehungsberechtigten, bekannt
gegeben. WO? Die Anmeldung erfolgt in der Volksschule,
die das Kind besuchen soll. Die gesamte Steiermark ist in
Schulsprengel eingeteilt. Der Wohnsitz
des Kindes entscheidet über die
Sprengel-Zugehörigkeit und somit über die Schule,
die zu besuchen ist. Gibt es innerhalb des Schulsprengels,
dem das Kind angehört, mehrere Volksschulen, so
können die Eltern/Erziehungsberechtigten eine Schule
auswählen. Über die endgültige Zuteilung
entscheidet der Schulerhalter. Wenn das Kind eine nicht im Wohnsitz-Sprengel
liegende Schule besuchen möchte, müssen die
Eltern/Erziehungsberechtigten bis längstens 31.
März 2007 einen entsprechenden Antrag an die
Wohnsitz-Gemeinde stellen. Für Privatschulen gelten teilweise andere
Vorschriften. WAS? Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin oder
eine Lehrperson nehmen die Anmeldung verbunden mit der Ausfüllung eines
Schülerstammblattes und der Einsichtnahme in die
mitzubringenden Dokumente (Meldezettel,
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw.
Reisepass..) entgegen. ER/Sie spricht bzw. beschäftigt sich auch
mit dem Kind und macht sich so ein Bild über die
Schulreife des Kindes. Die Entscheidung, ob ein Kind schulreif ist
oder nicht, trifft d. Schulleiter/in. Schulreif ist ein Kind dann"wenn angenommen werden
kann, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu
folgen vermag, ohne körperlich oder geistig
überfordert zu sein." Die Feststellung der Schulreife zum Zeitpunkt
der Schülereinschreibung stellt somit auch eine
Prognose dar, die auf Grund der zum Entscheidungszeitpunkt
vorliegenden körperlichen und geistigen Entwicklung
erstellt wird. Eine altersgemäÃüe Entwicklung
lässt erwarten, dass das Kind dem Unterricht in der
ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne körperlich
oder geistig überfordert zu sein, sodass kein Verfahren
zur Feststellung der Schulreife einzuleiten ist.
Ergeben sich Gründe für die Annahme,
dass das Kind die Schulreife nicht besitzt, oder verlangen die Eltern/Erziehungsberechtigte eine
Überprüfung der Schulreife, so hat d.
Schulleiter/in ein Verfahren zur Feststellung der
Schulreife
einzuleiten. Dazu hat er/sie erforderlichenfalls ein
schulärztliches Gutachten
einzuholen. Ein schulpsychologisches Gutachten darf auf Wunsch bzw. mit
Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten eingeholt
werden. Die amtswegige Beiziehung anderer insbesondere
auÃüerschulischer ExpertInnen wie z.B.
KindergartenpädagogInnen, ist gesetzlich nicht
vorgesehen. Wohl aber können die
Eltern/Erziehungsberechtigten entsprechende Gutachten und
Stellungnahmen vorlegen. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter hat bei
seiner Entscheidung die Gutachten zu würdigen, ist aber
nicht an sie gebunden. Im Übrigen hat er im Sinne des
Grundsatzes des Parteiengehörs den
Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den
Ergebnissen der (amtswegig) eingeholten Gutachten zu geben. Gegen die Entscheidung des Schulleiters/der
Schulleiterin ist eine Berufung an die
Bezirksverwaltungsbehörde möglich. Diese Zusammenstellung stellt eine
Erstinformation dar. Ilse Schmid Präsidentin LV-EV HOTLINE für Schule und Eltern: 0676 40 40
2 40 www.geocities.com/landesverband1/ |