PRESSEAUSSENDUNG:
2.2.2005
Zwei-Drittel-Mehrheit
bei Schulgesetzen ist
unverzichtbar.
Dass Schulentwicklung durch das Erfordernis
einer Zwei-Drittel-Mehrheit verhindert wird ist
schlichtweg falsch.
Behindert/Verhindert wird Schulentwicklung
vielmehr dann, wenn Parteipolitik vor
Sachpolitik gereiht wird. Es ist nämlich
nicht verboten, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit
gefordert ist, ein Gesetz auch einstimmig zu
beschließen.
Schulgeldfreiheit, Fragen der
Schulorganisation, etc. dürfen nicht
Spielball einer politischen Kleinwetterlage
werden.
Dass die Unterrichtsgegenstände auch
unter dem "Schutz" der Zwei-Drittel-Mehrheit
stehen, ist zu begrüßen. Andernfall
könnten ähnlich leicht wie
Unterrichtsstunden auch einzelne
Gegenstände verschwinden. Dafür
kann/sollte man gerne in Kauf nehmen, dass auch
die Änderung der Bezeichnug von
Unterrichtsgegenständen eine
Zwei-Drittel-Mehrheit erfordert. Denn -siehe
oben- wenn eine neue Bezeichnung wie die immer
wieder erwähnte "Bewegung und Sport" statt
"Leibesübungen" so erstrebenswert ist, wer
hindert die VolksvertreterInnen daran einstimmig
dafür zu sein?
Ilse Schmid
Präsidentin
LV-EV
8011, Karmeliterplatz2
Tel. 0664 5123272
e-mail:
ilseschmid@aon.at
HOTLINE für Schule und Eltern:
Tel: 0676 40 40 2 40
|
- Presseaussendung:
24.1. 2005
-
Die Position des
Landesverbandes zur derzeitigen
Diskussion:
-
- Was verpflichtend an Unterricht/Schule zu
absolvieren ist MUSS KOSTENLOS
bleiben.
-
- Werden Kinder durch neue Gesetze
verpflichtet, länger in der Schule zu
bleiben, so müssen
die Kosten vom Bund übernommen
werden.
-
- Verschränkte Abfolge von Unterricht
und Betreuung (= Ganztagsschule) darf
niemandem -kostenpflichtig- aufgezwungen
werden.
-
- Qualitätvolle Betreuung als
pflichtiges Angebot (bei Bedarf) wird
begrüßt.
-
- Pflichtige in Anspruch-Nahme von
Betreuung wird abgelehnt.
-
- Konzepte einer anderen
Anordnung/Verteilung von Unterricht auf den
Tag dürfen nur unter dem Aspekt des
Nutzens für die Kinder diskutiert und
umgesetzt werden.
-
- Wenn Unterricht von 9 bis 17Uhr der
Leistungskurve von Kindern besser entsprechen
sollte, dann ist diese Einteilung zu
treffen.
-
- Das Argument, dass die Beginnzeit 8Uhr
der Arbeitswelt (!) besser entspricht,
lässt befürchten, dass es in der
Debatte manchen (vielen?) nicht um die Kinder
geht.
-
- Die Forderung "8Uhr ja- 9Uhr nein" -
obwohl behauptet - entspricht nicht den
Wünsche DER Eltern, da nur ein Teil
(!!!) der Elternschaft so geregelte
Arbeitszeiten hat.
-
- DAHER:
-
- Änderungen nur
auf Basis gesicherter Erkenntnisse im
Interesse der KINDER.
-
- Das für alle
Kinder verpflichtend verordnete
Unterrichts-Programm muss KOSTENLOS
sein.
-
-
- Ilse Schmid
- ________________________
- Ilse Schmid
- Präsidentin
- d. LV-EV
- Tel. 0664 5123272
- ilseschmid@aon.at
- www.geocities.com/landesverband1
|