Die SCHULGELDFREIHEIT darf durch etwaige Reformen nicht durchlöchert werden.

Presseaussendungen des steirischen Landesverbandes

 

Eine Standortbestimmung von Ilse Schmid

wie sehen sie das?

Stellungnahme dazu im Gästebuch?

 

PRESSEAUSSENDUNG: 2.2.2005

Zwei-Drittel-Mehrheit bei Schulgesetzen ist unverzichtbar.

Dass Schulentwicklung durch das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit verhindert wird ist schlichtweg falsch.

Behindert/Verhindert wird Schulentwicklung vielmehr dann, wenn Parteipolitik vor Sachpolitik gereiht wird. Es ist nämlich nicht verboten, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit gefordert ist, ein Gesetz auch einstimmig zu beschließen.

Schulgeldfreiheit, Fragen der Schulorganisation, etc. dürfen nicht Spielball einer politischen Kleinwetterlage werden.

Dass die Unterrichtsgegenstände auch unter dem "Schutz" der Zwei-Drittel-Mehrheit stehen, ist zu begrüßen. Andernfall könnten ähnlich leicht wie Unterrichtsstunden auch einzelne Gegenstände verschwinden. Dafür kann/sollte man gerne in Kauf nehmen, dass auch die Änderung der Bezeichnug von Unterrichtsgegenständen eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordert. Denn -siehe oben- wenn eine neue Bezeichnung wie die immer wieder erwähnte "Bewegung und Sport" statt "Leibesübungen" so erstrebenswert ist, wer hindert die VolksvertreterInnen daran einstimmig dafür zu sein?

Ilse Schmid

Präsidentin


LV-EV

8011, Karmeliterplatz2

Tel. 0664 5123272

e-mail: ilseschmid@aon.at

HOTLINE für Schule und Eltern:

Tel: 0676 40 40 2 40

Presseaussendung: 24.1. 2005
 

Die Position des Landesverbandes zur derzeitigen Diskussion:

 
Was verpflichtend an Unterricht/Schule zu absolvieren ist MUSS KOSTENLOS bleiben.
 
Werden Kinder durch neue Gesetze verpflichtet, länger in der Schule zu bleiben, so müssen die Kosten vom Bund übernommen werden.
 
Verschränkte Abfolge von Unterricht und Betreuung (= Ganztagsschule) darf niemandem -kostenpflichtig- aufgezwungen werden.
 
Qualitätvolle Betreuung als pflichtiges Angebot (bei Bedarf) wird begrüßt.
 
Pflichtige in Anspruch-Nahme von Betreuung wird abgelehnt.
 
Konzepte einer anderen Anordnung/Verteilung von Unterricht auf den Tag dürfen nur unter dem Aspekt des Nutzens für die Kinder diskutiert und umgesetzt werden.
 
Wenn Unterricht von 9 bis 17Uhr der Leistungskurve von Kindern besser entsprechen sollte, dann ist diese Einteilung zu treffen.
 
Das Argument, dass die Beginnzeit 8Uhr der Arbeitswelt (!) besser entspricht, lässt befürchten, dass es in der Debatte manchen (vielen?) nicht um die Kinder geht.
 
Die Forderung "8Uhr ja- 9Uhr nein" - obwohl behauptet - entspricht nicht den Wünsche DER Eltern, da nur ein Teil (!!!) der Elternschaft so geregelte Arbeitszeiten hat.
 
DAHER:
 
Änderungen nur auf Basis gesicherter Erkenntnisse im Interesse der KINDER.
 
Das für alle Kinder verpflichtend verordnete Unterrichts-Programm muss KOSTENLOS sein.
 
 
Ilse Schmid
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Ilse Schmid
Präsidentin
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