Unterricht - Unterrichtsarbeit
Unterricht bedeutet in Österreich mehr als nur Vermittlung
von Lehrstoff. In den §§ 17 und 18 des
Schulunterrichtsgesetzes ist festgelegt:
- Der Lehrer hat entsprechend dem jeweiligen Lehrplan
unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler den
Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der
Wissenschaft entsprechend zu vermitteln.
- Der Lehrer hat die Schüler zur Selbsttätigkeit
anzuleiten.
- Der Lehrer hat durch geeignete Methoden und durch
zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den
Ertrag des Unterrichts zu sichern und durch entsprechende
Übungen zu festigen.
- Der Lehrer hat durch besondere in die Unterrichtsarbeit
eingeordnete mündliche, schriftliche und praktische oder
nach anderen Arbeitsformen ausgerichtete
Leistungsfeststellungen (Prüfungen, Referate,
Schularbeiten, Tests,...) Informationen für eine sichere
Leistungsbeurteilung zu gewinnen.
Die stetige Erhöhung der faktischen
Klassenschülerzahlen allein bewirkt schon einen
steigenden Zeitdruck, wenn die schülerbezogenen Komponenten des
Unterrichts ernst genommen werden:
Eine Minute Sprechzeit pro Kind verbraucht bis zu 60% der
Unterrichtsstunde, in höheren Schulen noch deutlich mehr. Ein
Referat je Kind braucht ca. 6 Unterrichtsstunden.
Wird die Unterrichtszeit eines Gegenstandes
verkürzt, so wirkt sich das zweifellos in irgend einer
Form aus:
- Auf Ausmaß und "Tiefe" der Inhalte, wodurch ein Lehrer-
oder Schulwechsel zum Glücksspiel werden kann bzw.
Übertritte in weiterführende Schulen erschwert
werden.
- Auf das Sichern des Unterrichtsertrages durch Festigen und
Üben?
- Diese wichtige Komponente wird dann (noch mehr) von Eltern,
Verwandten oder Nachhilfeinstituten übernommen werden
müssen.
Die Nachhaltigkeit des Gelernten wird (noch mehr) abnehmen.
- Auf die sichere Leistungsbeurteilung (Validität der
Note), denn jedes Gutachten (Note) erfordert ein bestimmtes
Ausmaß an Recherche (Leistungsfeststellungen).
- Auf die Möglichkeit zur Mitarbeit.
Unsere Kinder haben ein Recht auf Bildung. Die geplante
Stundenreduktion ist eine reine Sparmaßnahme ohne
pädagogisches Konzept.
- Erst wenn festgestellt ist, wodurch die Kinder belastet sind
wobei auch eine differenzierte Betrachtung der einzelnen
Schularten (Hauptschule-127 Stunden versus HTL-187 Stunden)
erfolgen muss,
- erst wenn durch ein Gesamtpaket sicher gestellt ist, dass
nicht (noch größerer) Beliebigkeit Tür und Tor
geöffnet wird oder neue Belastungsfaktoren entstehen, kann
tatsächliche Entlastung der SchülerInnen passieren.
Ilse Schmid
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