Löpa Berlin: Linksökologische pazifistische Anarchisten

Argumente für das Wahlrecht ab 16

 

Übersicht:
Jugendliche sind sowieso nicht an Politik interessiert!
Jugendliche würden sicher von ihren Eltern beeinflusst werden!
Jugendliche würden zu radikal wählen!
Es gab schon immer des Wahlrecht ab 18!

Wer noch nicht strafmündig ist, sollte nicht wählen dürfen!
Weitere Informationen und Links


Argument
: Jugendliche sind sowieso nicht an Politik interessiert!

Gegenargument: Sicher, es gibt viele Jugendliche, die keine Ahnung von Politik haben und sich leicht beeinflussen lassen. Aber es gibt immer auch welche, die sich interessieren und mit einer Regierung leben müssen, die sie nicht wollen oder vielleicht auch unterstützen wollen. Und denen ist es nicht möglich, sich durch ihre Wählerstimme zu äußern. Sie haben keinen Einfluss daran, welche Parteien und welche Leute dieses Land regieren. Dazu kommt, dass mehr Interesse für Politik bei Jugendlichen da sein würde, wenn sie wüssten, dass sie etwas bewirken könnten, durch Wahlen zum Beispiel. Wieso sollte sich jemand zu einer Wahlkampfdiskussion gehen, wenn er/sie weiß, dass er/sie dem, der ihn/sie am meisten überzeugt hat, doch nicht seine/ihre Stimme geben kann.
Außerdem sind auch die meisten Erwachsenen nicht in Politik interessiert und wählen entweder gar nicht oder die Partei, die sie schon immer gewählt haben oder einfach die, die die beste Werbung hat. Wir glauben nicht, dass Erwachsene unbeeinflussbar sind. Jeder Mensch ist beeinflussbar und das ist ja auch der Grund für die ganze Werbung überall. Vor allem vor den Wahlen sieht mensch überall Parteiwerbungen mit freundlich lächelnden Gesichtern von PolitikerInnen und den besten Versprechungen für die Zukunft. Frieden, Freiheit, Sicherheit, Gerechtigkeit. Immer die gleichen Worthülsen.
Außerdem glauben wir nicht, dass es eine Frage des Alters ist, ob mensch eine (politische) Meinung hat. Es gibt viele Erwachsene in jedem Alter, die keine Meinung haben und immer nur ja sagen. Genauso gibt es viele junge Menschen, die politisch sehr engagiert sind und ihre Meinung öffentlich kund tun und etwas verändern wollen. Wie viele Jugendliche sind in Umweltverbänden, Antifa-Gruppen oder anderen Organisationen aktiv? All diese jungen Menschen sind garantiert politisch aktiver als viele der durchschnittlichen Erwachsene. Wir finden, es ist eine Ungerechtigkeit, dass diese jungen und interessierten Menschen nicht wählen dürfen.

Argument: Jugendliche würden sicher von ihren Eltern beeinflusst werden!
Gegenargument: Wir glauben, dass ist nur bei den Leuten so, die sich nicht für Politik interessieren, denn die, die sich interessieren, bilden sich sicher schnell ihre eigene Meinung. Und die, die sich nicht interessieren, gehen entweder sowieso nicht wählen oder wählen auch später noch so, wie sie von irgendwem beeinflusst wurden. Da kommt es dann aufs Alter nicht an. Ob mensch nun 18 oder 16 Jahre den Einfluss der Eltern aushalten musste, spielt keine Rolle. Zu guter Letzt sind die Wahlen geheim und deshalb können die Eltern ihren Kindern nicht mal mit Strafen drohen, wenn sie gewisse Parteien wählen, denn sie können es ja nicht kontrollieren.

Argument: Jugendliche würden zu radikal wählen!
Gegenargument: Das lässt sich schlicht und einfach widerlegen mit den Ergebnissen der Landtagswahlen 1996 in Schleswig-Holstein, bei der das Wahlalter in einem Modellversuch auf 16 Jahre gesenkt wurde. Das Ergebnis glich sehr dem der Bundestagswahl 1994 und die Wahlbeteiligung war sogar etwas höher. Außerdem kommt diese Neigung zur Radikalität durch die Ausgrenzung beim Wählen. Wenn sie wüssten, dass sie wählen dürften, würden viele ihre Positionen noch mal genau durchdenken.

Argument: Es gab schon immer das Wahlrecht ab 18!
Gegenargument: Auch das ist so nicht richtig. Erst 1970 wurde in Deutschland das Wahlrecht ab 18 Jahren eingeführt, vorher lag es bei 21 Jahren. Heute behauptet keiner mehr, diese Senkung sei der falsche Schritt gewesen, nein, es wird jetzt als Selbstverständlichkeit angesehen.

Argument: Wer noch nicht strafmündig ist, sollte nicht wählen dürfen!
Gegenargument: Als 1970 das Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt wurde (siehe oben) lag die Grenze zur Strafmündigkeit trotzdem bei 21 Jahren. Erst fünf Jahre später wurde es auf 18 Jahren gesenkt. Und was soll Strafmündigkeit überhaupt mit Wahlen zu tun haben? Zum Glück kann niemand für seine Stimme haftbar gemacht werden.

Weitere Informationen und Links:
die Wahlseite der KinderrechtlerInnen "K.R.Ä.T.Z.Ä"
Argumente der Organisation "Association for children's suffrage" (englisch)

 
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Diese Seite wurde zuletzt am 21.03.2004 aktualisiert.
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