wie die wertvollsten
sozialen Einheiten zuerstört werden können
(in der Praxis nur für
Frauen anwendbar)
Für eine Scheidung ist es
nötig, Scheidungsgründe anzugeben. Am einfachsten sind da
Fälle von Gewaltandrohung oder -anwendung, wobei auch kaum
nachprüfbare psychische Gewalt ausreichen wird.
Also holen sie als der
scheidungswilliger Ehepartner die Polizei ins Haus um eine Wegweisung
zu veranlassen. Die Exekutivbeamten werden keine Prüfung der dabei
erhobenen Anschuldigungen auf ihren Wahrheitsgehalt machen, weil sie
dazu fachlich gar nicht in der Lage wären und sich ohnehin nur
selbst absichern müssen, falls an den Anschuldigungen doch etwas
dran wäre. Der zu Unrecht vertriebene Ehepartner kann zwar gegen
die Wegweisung Beschwerde einreichen, aber die entsprechenden
Behörden werden sich mit einer Reaktion mindestens 2 bis 3 Wochen
Zeit lassen. Machen sie sich deshalb also keine Sorgen.
Falls sie auch ihre gemeinsamen
Kinder gleich für sie 'sichern' wollen, können sie mit einem
einfachen Vorgang nun auch gleich die Weichen für den Zuspruch des
Sorgerechts legen. Dazu bringen sie während der Dauer der
Wegweisung (unter Angabe weiterer aus der Luft gegriffener
Anschuldigungen) einen Antrag auf einstweilige Verfügung für
eine Betretungs- und Kontaktverbot gegen ihren (inzwischen obdachlosen)
Ehepartner ein. Mit einem kleinen Nebensatz in diesem Antrag wird der
Richter, der diesen Antrag zu bearbeiten hat, auch gleich dazu
veranlaßt, die Richtigkeit der Anschuldigungen gar nicht zu
prüfen.
(Spätestens jetzt sollten sie sich für ihr Vorhaben einen
möglichst skrupellosen, verantwortlungslosen und am besten noch
geldgierigen Anwalt zu Raten
ziehen.)
Wenn der nun der von ihnen aus dem
gemeinsamen Haushalt vertriebene Ehepartner nicht selbst die Scheidung
wegen der hier beschriebenen Ereignisse einreicht, können sie nun
ausreichend (selbst verursachte) Vorfälle als
Scheidungsgründe anführen.
Wenn nun nach dem Scheidungsverfahren
im Sorgerechtsverfahren das Gutachten eines sogenannten
Sachverständigen eingeholt wird, so wird dieser feststellen, dass
die Kinder seit der Vertreibung des einen Ehepartners bei ihnen leben.
Der Sachverständige wird sich nun kaum die Mühe machen, die
Situation oder gar die Entstehung dieser Situation näher zu
beleuchten sondern den gegebenen Zustand als akzeptabel ansehen und
keine Änderung vorschlagen.
Am Ende bekommen sie nicht nur die
gewünschte Scheidung - und das zumeist ohne dafür auch die
überwiegende Schuld zugesprochen zu bekommen -, sondern auch noch
die Kinder.
Viel Erfolg!
... und mögen Sie ernten, was sie gesät haben.
siehe auch: Salomonisches
Urteil