VEREINSSATZUNG
§1 Der Verein führt den Namen Culture International e.V.Sitz des Vereins ist Bremen.Er ist im Vereinsregister eingetragen.
§2 Zweck des Vereins ist die Förderung
* der Einigkeit der Menschen * der Zusammenarbeit und des Verständnisses zwischen verschiedenen Kulturen *des Verstehens von Verschiedenheit als Bereicherung *von Musik - speziell der Reggaemusik,Dichtung,Kunst und Kreatvtät, von Spiel und Sport. *von Entwicklungsprojekten in & für Jamaica.
Ziel ist es zu zeigen was die Menschen selbst tun können um die Welt positiv zu beeinflussen.
§3 Der Satzungszweck wird verwirklicht vor allem durch
*die Schaffung und Erhaltung eines internationalen öffentlichen Treffpunktes
*die Durchführung von Kulturveranstaltungen
*Talentsuche,Talentförderung und die Ausrichtung von Talentwettbewerben
*die Schaffung eines Marktes für Produkte aus der Karibik und über dessen Kulturkreis
*Promotion von conscious Reggae zur Bewusstseinsbildung im Sinne von :EIN VOLK-EINE LIEBE
§4 Die dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand wird durch Ausgaben,die dem Zweck von Culture International e.V.fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.
§5 Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden wenn sie volljährig und im Besitz ihrer geistigen und seelischen Kräfte ist.
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