[GERICHT / PRESSE 09./10.10.]
Vom zustaendigen Amtsgericht wurde Gestern folgende Verlautbarung veroeffentlicht:
Richter:
Jens Karratschek
Amtsgericht Duesseldorf
Betreff: Anzweiflungen Personen Lennard Moonen, Thomas Vandenberg.
Bei der Ueberpruefung der beiden oben genannten Personen, mit Lennard Moonen als Klaeger, wurde bereits im Vorfeld der Verhandlung die Anschuldigung der Hochstapelei von Seiten der Beklagten erhoben.
Beruhend auf der Aussage, einer veraenderten magischen Aura, eines der unverfaelschbaren Merkmale eines Wesens, wurde von Seiten des Gerichts die neutrale Ueberpruefung des Klaegers, sowie des geladenen Zeugen veranlasst.
In der Zusammenfassung wurde von neutralen Gutachtern ermittelt, das weder plastische Operationen an den Untersuchten vorgenommen wurden, noch astral / magisch Veraenderungen vorgenommen wurden. Die entsprechenden DNS-Proben wurden ebenfalls positiv bewertet.
Psychologische Untersuchungen und Verhaltensanalysen konnten den von der Beklagten vorgebrachten Verdacht ebenfalls nicht bestaetigen. Die tatsache einer anderen magischen Aura konnte von neutraler Seite weder wiederlegt, noch bestaetigt werden.
Das Gericht haelt fest, das die Identitaet der untersuchten Personen als nicht verfaelscht betrachtet wird und nicht mehr Gegenstand des Verfahrens sein wird.
Inhalt der Klage:
Lennard Moonen, vertreten durch die Juristische Abteilung des Konzerns Zion Robotics klagt auf entzug des Sorgerechts des gemeinsamen Kindes.
Haupt-Belastungsargument:
Die leibliche Mutter ist aufgrund Ihrer Natur (Gestaltwandler) nicht in der Verfassung den notwendigen Verpflichtungen die die Versorgung und Erziehung eines menschlichen Kindes angehen, nicht nachkommen kann.
Dies ist der erste Fall eine Klage "Mensch-Gestaltwandler"
(in den Medien)
Die Tatsache, dass der Vater ein gesuchter Verbrecher ist, relativiert sich durch die Tatsache, das die Mutter ebenfalls wegen Straftaten gesucht wird. Beide Parteien werden sich wohl darauf gefasst machen muessen nach Verhandlungsende der Gerichtsbarkeit ueberfuehrt zu werden. Haftbefehle wurden bereits erlassen. Einer Presseerklaerung des Zion Robotics Konzern zufolge geht es nur darum dem Kind eine Chance zu geben sich in der Gesellschaft zu etablieren. Sollte das Verfahren positiv fuer Lennard Monnen ausgehen, wird nach dessen Verhaftung das Sorgerecht an dem Kind, den geltenden Konzernrechten zufolge, dem Konzern ZR uebertragen, der als juristische Person eine natuerliche Person zu benennen hat, die entsprechenden elterlichen Pflichten nachkommen muss.
Die Presse hat sich natuerlich sofort auf diesen einzigartigen fall gestuerzt (Katharina -Rheinische Post- ist bestens informiert, da es sich hier ja um ihr 'SPEZIALGEBIET' handelt). Das Verfahren soll, auf Bitte der Beklagten, unter Ausschluss der Oeffentlichkeit gefuehrt werden. Ueber den Antrag wird z.Zt. noch beraten.
Gruppierungen beider Parteien (Humanis Policlubs, Tierschuetzer, Verein fuer Menschenrechte ...) haben bereits Stellungnahmen (etwas subjektiv gefaerbt) abgegeben. GreenWar drohte bereits mit einem Anschlag auf das Gerichtsgebaeude.