was man sonst nur aus
Kriegsgebieten kennt - Vertreibung aus dem eigenen Heim:
Egal um welchen Kriegsschauplatz es
sich handelt ... immer wieder hörte und hört man aus dem
Irak, dem Kosovo, aus Somalia oder Usbekistan usw., dass unschuldige
Menschen aus ihren Häusern vertrieben werden.
Sie meinen, dass wäre in
Österreich nicht möglich? Da muß ich Sie leider
enttäuschen. Es ist hier ganz einfach ... natürlich (?!) nur
für Frauen:
Sie wählen die Nummer der
Polizei und lassen diese in ihr Haus oder ihre Wohnung kommen. Den
Beamten erzählen Sie dann, dass Sie sich psychisch bedroht
fühlen. Das hat unmittelbar zur Folge, dass Ihr Mann oder
Lebensgefährte für mindestens 10 Tage aus Ihrer gemeinsamen
Wohnung geworfen wird.
- ... Sie meinen, die
Beamten
würden Ihre Anschuldigungen prüfen? Nein, dazu sind sie nicht
in der Lage. Davon geht ja auch ihre oberste Chefin aus
(Innenministerin;
† 31.12.2006).
- ... Sie meinen, dass
10 Tage ja
schnell vorbei sind? Mag sein; daher kann eine Frau diese Frist ja auch
gleich um weitere 10 Tage verlängern.
- ... Sie meinen, dass
kaum jemand von
dieser Regelung weiß? Da haben Sie vielleicht Recht. Leider
wissen skrupellose AnwälteInnen
sehr gut darüber Bescheid und
konstruieren damit neben Scheidungsgründen auch ihre Einnahmen.
- ... Sie meinen, dass
diese gesetzliche Möglichkeit notwendig war und in diesem
Zusammenhang die Fehlentscheidungen nur Einzelfälle sind? ...
Bedenken Sie, dass auch schon vor dem 'Wegweisungsgesetz' Gewalt gegen
Mitmenschen (und dazu zählen auch Ehepartner) strafbar war. Das
Gesetz war also völlig unnötig, und es scheinen ganz andere
Absichten dahinter zu stecken ( ... cui bono?) !
- ... Sie meinen, dass
man gegen solche 'Justizirrtümer' rechtliche Mittel ergreifen
kann? Ja, natürlich kann man das. Wenn Sie Glück haben
reagiert diese Stelle schon nach 3 Wochen - da werden Sie erst mal nach
weiteren Details gefragt. Bis Sie aber Ihr gutes Recht bekommen - wenn
überhaupt, denn Sie sind ja völlig unvorbereitet in diese
Situation geraten und haben keine Beweise gesammelt - ist Ihre
Beziehung spätestens durch die Wegweisung selbst für immer
zerrüttet und die Behördern können Ihnen längst den
Buckel runter rutschen.
- ... Sie meinen, dass
auch Männer dieses schwachsinnige Gesetz in Anspruch nehmen
können?
Ha, ha, ha, ha, ha, ... ja, wenn Sie blutüberströmt der
Polizei die Tür öffnen - da hat die Polizei aber auch schon
früher 'Handlungsbedarf' gesehen. Wenn Sie aber auf 'psychischen
Druck' machen ... ha, ha, ha,
ha, ha.
- ... Sie meinen, dass
durch Wegweisungen nur Männer zu Schaden kommen? Leider nicht. Die
Frauen merken es nur ein paar Monate später. ... und die Kinder?
Sie mögen uns verzeihen.
- ... Sie meinen, dass
man doch die Ursachen für einen 'psychischen Druck' näher
untersuchen sollte? Ja! Das wäre klug und sinnvoll, sogar
hilfreich für den unter psychischem Druck stehen selbst.
- aber 'klug' ist von unserer Regierung bzzw. RegierungInnen
kaum zu erwarten ... und von der Polizei schon gar nicht.
Bleibt noch die Frage 'Cui
bono?'.
Wem nützt es, wenn schon die Rahmenbedingungen darauf abzielen die
laut Wahlreden so wichtige kleinste Einheit unserer Gesellschaft - die
Familie - zu zerstören?
Wem nützt es, wenn Menschen aus ihren Häusern vertrieben
werden?
Sind verunsicherte und entmutigte BürgerInnen besseres Stimmvieh?