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Diese Internet-Seiten sind so gestaltet, dass man auf keinen speziellen
Browser angewiesen ist. Es wurde auf den Einsatz von GIF, JPEG, Flash
und Frames als Gestaltungsmittel verzichtet.
Die Seiten sind lesbar und benutzbar (anklickbar) auch ohne dass
unnütze Bildchen, Animationen, Sound oder Java-Applets
geladen werden müssen. Dies erspart viel Zeit und Nerven.
"The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless of disability is an essential aspect."Viele Webseiten schließen behinderte Menschen aus. Web-Designer und Auftraggeben machen dies aus Unwissenheit oder gar mit Absicht, des Effektes wegen. Ein solches Vorgehen wird an dieser Stelle von mir ausdrücklich verurteilt. (siehe hierzu auch die Web Accessibility Initiative (WAI)) This page best viewed with Any Browser "Anyone who slaps a 'this page is best viewed with Browser X' label on a Web page appears to be yearning for the bad old days, before the Web, when you had very little chance of reading a document written on another computer, another word processor, or another network."Erstellt wurden die Seiten mit XEmacs unter Linux unter Zuhilfenahme der Perlmodule CGI (Lincoln D. Stein) und Embperl (G. Richter) - thank you, guys! Und schließlich noch eine Bemerkung, um fröhlichen Abmahnversuchen zuvorzukommen: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat*). Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Daher: Ich betone ausdrücklich, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser gesamten Homepage inklusive aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen." *) Ich enthalte mich (wohl oder übel) jeglicher Bemerkung zu dieser Auffassung. Ferner bitte ich um Beachtung, dass ein Link auf das Urteil verweist ;-)
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