Ausbildung im Landkreis Amberg-Sulzbach
Je schneller unsere Feuerwehren die Schadensstellen erreichen, je geringer der Schadensfortschritt, desto vielversprechender ist der zu erreichende Erfolg. Ein durchbrechendes Mittel zur Einsatzorganisation brachte die Ausrüstung der Feuerwehren mit Funkgeräten sowie die Ansteuerung der Sirenen mit Funksteuergeräten bzw. die stille Alarmierung mittels Funkmeldeempfängern. Alle motorisierten Feuerwehrfahrzeuge des Landkreises Amberg-Sulzbach sind mit Funkgeräten FuG 7 b oder FuG 8b ausgestattet. Zunehmend folgt die Ausrüstung mit Handsprechfunkgeräten FuG 10 im 2-Meter-Band, wobei der Funkverkehr an der Einsatzstelle auf letztere Geräteart verlegt wird.
Um diese Geräte wirkungsvoll anwenden zu können, ist eine ausführliche Einweisung in diesen Aufgabenbereich nötig. Seit vielen Jahren bemühen sich Kräfte unserer Wehren in Funklehrgängen die Kameraden entsprechend zu schulen. 1992 wurden in jedem KBI-Bezirk ein Lehrgang durchgeführt, wobei 107 Wehrmänner und -frauen mit dem Funkzeugnis belohnt wurden. Unter der Federführung von Kreisbrandinspektor Gerhard Häusler, unterstützt durch die Ausbilder, Kreisbrandmeister Hans Ludwig und Löschmeister Josef Horst, wird der umfangreiche Themenbereich an die Teilnehmer vermittelt. Jeweils samstags von 8.00 bis 17.00 Uhr teilten sich die Ausbilder die Unterrichtsthemen: Gesetzliche Grundlagen, Arten der Sprechfunknachrichten, Sprechfunkverkehr in Theorie und Praxis, Gerätekunde, Lesen von Karten und Funkplänen einschließlich der taktischen Zeichen bis hin zur theoretischen und praktischen Prüfung. Mit dem erfolgreichen Abschluß der Tests, welche durch einen Beauftragten des Landratsamtes überwacht werden, sind die Teilnehmer berechtigt, das Sprechfunkzeugnis für nichtöffentliche, bewegliche Landfunkdienste der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern zu führen.
(Auszug aus der Jahresschrift 1993 der Feuerwehren des Landkreises
Amberg-Sulzbach)
Ausbildungsziele
1. Einheitliche Ausbildung der Sprechfunker zur Bedienung von Sprechfunkanlagen und Mitwirkung im integrierten Sprechfunknetz für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und sinngemäß für den Sprechfunkverkehr im Grenz-Kurzwellen-Bereich.
2. Erwerb der Sprechfunkberechtigung.
Ausbildungsvoraussetzung
1. Erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung (Truppmann)
2. Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 7. März 1974 (BGBl, S.469, 547)
Ausbildungsebene
Kreisbrandinspektionsbereich
Ausbildungsunterlagen
1 . FwDV 810 Sprechfunkdienst
2. Femmelderichtlinien für den Brand- und Katastrophenschutz.
3. unterrichtsbegleitende Ausbildungsunterlagen.
Ausbildungsdauer
Mindestens 8 Stunden
Durchführung
Zwei Kreisausbilder, ein Lehrgangsleiter.
Teilnehmerzahl
Ca. 15 bis 30 Personen pro Lehrgang
Alter
Mindestens 16 Jahre
Abnahmeprüfung
1. durch einen verantwortlichen Vertreter des Landratsamtes
2. durch die mit der Durchführung des Lehrgangs beauftragten Kreisausbilder
Sprechfunkberechtigung
Nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Teilnahme als Sprechfunker am Sprechfunkverkehr im integrierten Sprechfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
(Auszug aus der Jahresschrift 1995 der Feuerwehren des Landkreises Amberg-Sulzbach)
Zur Seite "Organisation im Landkreis Amberg-Sulzbach"
Zur Seite "Gemeindliche Einrichtung Freiwillige Feuerwehr Hirschbach"
Zur Seite "Gemeindliche Einrichtung Feuerwehr"