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Jugendkriminalität –
verkannt, produziert, reproduziert

Seminararbeit Martin Reck, 1991

 

*** KURZBESCHRIEB ***

 

INHALTSVERZEICHNIS

0. Einleitung
0.1 Problembegriff «Jugend»
0.2 Traditionelle Kriminologie versus kritische Kriminologie

1. Kriminalisierung
1.1 Unzulänglichkeit der Kriminalstatistiken
1.2 Delinquenz und Kriminalisierung

2. Unterschiede im Umgang mit Jugendkriminalität und Erwachsenenkriminalität
2.1 Produktion von Jugendkriminalität
2.2 Selektion von Straftätern

3. Kriminalpolitik
3.1 Symbolische Kriminalpolitik
3.2 Ansätze für eine andere Kriminalpolitik

4. Jugendarbeit

5. Prävention
5.1 Die frühe und repressive Kontrolle zur Gewährleistung der Sicherheit
5.2 Die US-amerikanischen Diversionskonzepte
5.3 Zivile Arbeitsgruppe «Vorbeugung» der Berliner Polizei (Revier: Bahnhof Zoo)
5.4 «Schulprojekt» der Stiftung Contact, Bern

6. Bibliographie

 

 


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0. EINLEITUNG

0.1 Problembegriff «Jugend»

Allgemein werden dem Begriff «Jugend» Kinder ab ca. 12 Jahren, die Jugendlichen und (junge) Erwachsene bis ca. 25 Jahren zugeordnet; der Begriff ist also recht vage und wird je nach Situation verschieden angewendet.

Juristisch gelten in der Schweiz folgende Begriffe, die zur Einteilung der Jugend bzw. zu deren Eingrenzung dienen:

  • Kind (bis 15 Jahre)

  • Jugendlicher (15 - 18 Jahre)

  • Junger Erwachsener (18 - 25 Jahre)

  • Erwachsener (ab 25 Jahren)

Unter «Jugendkriminalität» werden Straftaten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verstanden; sie deckt also das Alter zwischen 7 und 25 Jahren ab. In der Schweiz wird die Mündigkeit mit 20 Jahren erreicht. In der Praxis wird das Jugendstrafrecht in der Regel für Täter bis zu 22 Jahren angewendet, nur in Ausnahmefällen für bis zu 25jährige (vgl. StGB, Art. 100 - 100ter).

Bei Straffälligkeit kommen Kinder und Jugendliche vor das Jugendgericht, junge Erwachsene vor das für alle Erwachsenen zuständige Gericht.

Eine kleine im Mai und Juni 1991 durchgeführte Untersuchung zeigt, wie uneinheitlich der Begriff «Jugendlicher» in ein und derselben Zeitung – alle Beispiele stammen aus dem «Tages-Anzeiger» – gehandhabt wird:

  • «(...) Für Kinder ab 11 Jahren und Jugendliche bis 20 Jahre vermittelt der (...)»

  • «(...) Im Bericht sticht das veränderte Sexualleben der 17- bis 20jährigen Jugendlichen hervor. (...)»

  • «(...) handelte es sich bei den Festgenommenen um 37 Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren und 293 junge Erwachsene (...)»

  • «(...) Von den 15- bis 17jährigen Jugendlichen rauchen bereits 14 Prozent der Mädchen und 18 Prozent der Burschen (...)»

  • «(...) Die Jugendlichen verlangten von ihm die Zusicherung, dass zwei von ihnen bewohnte Häuser an der Bäckerstrasse nicht polizeilich geräumt würden. (...)»

Interessant ist das letzte Beispiel: Unter den «Jugendlichen» (Hausbesetzern) dürften Frauen und Männer zwischen 18 und 30 Jahren gewesen sein.

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0.2 Traditionelle versus kritische Kriminologie

Vor ca. 25 Jahren wurden, durch die Rezeption US-amerikanischer Autoren, soziologische Ansätze in die Kriminologie eingebracht. Der Konsens zwischen traditioneller Kriminologie und Strafjustizsystem, wonach Verbrechen ein dem Verbrecher «eigenes» Verhalten sei, geriet ins Wanken, und soziologisch orientierte Kriminologen forderten bald vehement notwendige Reformen der Praxis. Während für die traditionelle Kriminologie die Entwicklung des Strafvollzugs ein historisch kontinuierlicher Prozess der Humanisierung staatlichen Strafens war, stellten die kritischen Kriminologen das dem zugrunde liegende Gesellschaftsbild selbst in Frage. Die traditionellen Kriminologen folgten dem Abschreckungsgedanken und empfahlen, auf Jugendkriminalität mit abschreckenden Sanktionen zu reagieren. Die Vertreter der soziologisch geprägten Kriminologie hingegen wiesen empirisch nach, dass eine abschreckende Wirkung gar nicht zu belegen war. Sie orientierten sich am Modell der präventiven Intervention ins Sozialgefüge der Gesellschaft, die sozialwissenschaftliche Befunde einsetzte. Delinquenz (von Jugendlichen) sollte durch Arbeiten an einer Verbesserung der Lebensbedingungen prospektiver Delinquenten, an einer Verringerung individuellen und sozialen Leids schon vor der «Hilfe» durch Institutionen beeinflusst werden: Die kritischen Kriminologen propagierten die Priorität der Sozialpolitik vor der Kriminalpolitik und sollten sich später als wegweisend herausstellen.

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1. KRIMINALISIERUNG

1.1 Unzulänglichkeit der Kriminalstatistiken

Die Kriminologie hat bei der Ausdehnung ihres Untersuchungsgebiets auf die Tätigkeit der sozialen Kontrollinstanzen wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Gefängnis Belege dafür gefunden, dass der Zugriff jener Kontrollinstanzen selektiv ist. So werden denn eher Unterschichtsangehörige und jüngere Menschen erfasst, wird Bagatellkriminalität intensiver verfolgt als z.B. hochkomplizierte Wirtschaftskriminalität.

Das Erstellen von Kriminalstatistiken ist ein Kriminalisierungsprozess; die in solchen Statistiken registrierte Kriminalität ist das Ergebnis des Kriminalisierungsprozesses. Kriminalstatistiken sind Tätigkeitsnachweise der kriminalisierenden Instanzen und sind auf keinen Fall ein Abbild des realen abweichenden Verhaltens innerhalb der Gesellschaft, worunter Kriminalität fällt.

Im folgenden ein Beispiel für die Beinahe-Nutzlosigkeit von Kriminalstatistiken und eine mögliche entsprechende Falschinterpretation, die zwar an Fakten gebunden und in der Objektivität verankert zu sein scheint, wichtige Umstände wie z.B. (repressives) Vorgehen durch die Polizei jedoch verschweigt:

Quelle: Krista 1990 (Kriminalstatistik des Kantons Zürich) (1991) (S. 32), Hg.: Kantonspolizei Zürich

Kommentar dazu: «Die Zahl der erfassten Straftäter (aufgrund der erfolgten Anzeigen, M.R.) ist gegenüber dem Vorjahr um 3,5 % zurückgegangen. Während in der Altersgruppe 18 bis unter 20 Jahre eine Zunahme von 0,5 % zu verzeichnen ist, kann bei den anderen Altersgruppen unter 25 Jahren eine leichte Abnahme festgestellt werden.»

Bedeutet das nun, dass die 18- und 19jährigen im Verlauf des untersuchten Jahrs «krimineller» wurden? (Denn diese Frage – oder vielmehr die Antwort darauf – wird in diesem tatsachenbezogenen Kommentar implizit aufgeworfen.) Wohl kaum, denn aufgrund der Statistik lässt sich nur sagen, dass die Kriminalität (= Gesamt der angezeigten Straftaten) zugenommen hat. Ob die Delinquenz (= Gesamt der kriminalisierbaren Handlungen) bei dieser Altersstufe auch zugenommen hat, lässt sich nicht sagen. Vielmehr ist anzunehmen, dass die Polizei bzw. die Anzeigeerstatter im Berichtsjahr effizienter gearbeitet haben – d.h. dass sie die Differenz zwischen Kriminalität und Delinquenz um 0,5% verringert haben – und sich diese gesteigerte Effizienz zufälligerweise bei der betreffenden Altersgruppe niedergeschlagen hat. Eine Tendenz lässt sich daraus auf keinen Fall herauslesen.

Das Beispiel zeigt auch die grosse Dichte von Straftätern in den Altersgruppen zwischen 18 und 25 bzw. zwischen 15 und 30 Jahren. Diese ist folgendermassen zu erklären:

  • Fast 50 Prozent der von 18- bis 25jährigen begangenen und angezeigten Straftaten sind Betäubungsmitteldelikte (Krista 1987, S. 36), die vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen begangen werden. (Der Kanton Zürich sieht sich mit einem grossen Drogenproblem konfrontiert.)

  • Mit dem Drogenkonsum hängt auch die Beschaffungskriminalität zusammen (z.B. (Entreiss-)Diebstähle, Raub).

  • Wichtigster Punkt aber ist jener der Selektion von Straftätern, der die beiden andern Punkte fast entkräftet. Fiele jegliche Art von Selektion weg, würde sich die Dichte der Straftäter fast gleichmässig (nicht erwiesen, da nicht nachweisbar) auf die im Diagramm enthaltenen Altersgruppen verteilen. Es steht aber fest, dass die Differenz zwischen Kriminalität und Delinquenz bei den älteren Altersgruppen viel grösser ist als bei den jüngeren. (siehe 2.2)

Die kriminalisierenden Instanzen reduzieren komplexe lebensweltliche Zusammenhänge auf ein bürokratisch verarbeitbares Format. So entstehen Verarbeitungsformen, die selektiv und vor allem schichtsspezifisch sind. Eine Analyse sozialen Handelns ist aber nur sinnvoll, wenn das Konzept «Lebenswelt» um die objektiven, sozialstrukturell unterschiedlichen Faktoren erweitert wird, die den Handlungsradius einer Person begrenzen. In den Kriminalstatistiken hingegen findet ein systematisches Ausblenden dieser unabdingbaren Zusammenhänge statt. Wer sich umfassende, den sozialstrukturellen Zusammenhängen Rechnung tragende Analysen wünscht, dem können Kriminalstatistiken nicht genügen.

Zudem entpuppt sich gerade bei der Jugendkriminalität vieles, was sich hinter Kriminalstatistiken verbirgt, als entwicklungsbedingtes Spiel- und Probierverhalten und hat seine Ursache in z.B. Abenteuerlust oder pubertärer Aggressivität. So kann der Grossteil der in die Jugendkriminalität fallenden Straftaten nicht generell als eine die Öffentlichkeit bedrohende Kriminalität gebrandmarkt werden. Die grosse Mehrheit jugendlicher Straftäter kommt nur in einmaligen Kontakt mit dem Gericht, und das Gros der von Jugendlichen begangenen Straftaten fällt in die Rubrik «(einmalige) Bagatelldelinquenz» (z.B. sonstige Diebstähle, Konsum von weichen Drogen).

Nur ein verschwindend geringer Teil junger Menschen (1-3%) kommt jährlich mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Gefängnis in Kontakt, und der (steigende) Gesamttrend der registrierten Jugendkriminalität wird vor allem bestimmt durch die grosse Zahl von geringfügigen, einmaligen Eigentumsdelikten.

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1.2 Delinquenz und Kriminalisierung

Delinquenz umfasst das Straffälligwerden, d.h. die Tatsache, eine Straftat begangen zu haben, während mit Kriminalisierung die Verfolgung von Delinquenten bezeichnet wird. Es ist daher sinnvoll, den Unterschied zwischen jugendlichen Delinquenten und jugendlichen Kriminalisierten (Delinquenten, die einer gerichtlichen Sanktion zugeführt wurden) zu machen.

Dr. Sigfried Lamnek, Soziologe, schreibt im Anschluss an eine Studie über «mehrfach auffällige Jugendliche», dass soziale Benachteiligung sowohl die Delinquenz als auch die Kriminalisierung determiniert, sich «jedoch weitaus stärker und auf quantitativ höherem Niveau auf die Kriminalisierung» 8. (S. 36) auswirkt. «Kriminalisierte haben durchweg reduzierte soziale Kontakte, wobei zunehmende Kriminalisierung diesen Effekt verstärkt. Hand in Hand mit dieser Reduktion geht eine Intensivierung der Interaktionen mit ebenfalls Kriminalisierten, womit letztlich die Hemmschwelle zur Begehung von weiteren Straftaten insoweit herabgesetzt wird, als sich ein eigenständiges sozialkulturelles Milieu herausbildet, das durch die erfolgte Kriminalisierung erst konstituiert wird.» (ebenda) Durch die sozialstrukturellen Benachteiligungen werden nicht nur Delinquenz und Kriminalisierung produziert, sondern zugleich auch – über besagte Produktion – Sozialstrukturen und Kriminalisierung reproduziert: ein Teufelskreis. Nur über sozialstrukturelle Verbesserungen könnte eine Reduktion der Delinquenz und insbesondere der Kriminalisierung erreicht werden, eine Tatsache, die schon lange bekannt ist. Jedoch: «Die Verwendung soziologischen Problemwissens bemisst sich (...) an den Massstäben politischer Opportunität und öffentlicher Sensibilität und Rezeptivität in bezug auf bestimmte (...) Problemlagen.» 4. (S. 19)

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2. UNTERSCHIEDE IM UMGANG MIT JUGENDKRIMINALITÄT
   
UND ERWACHSENENKRIMINALITÄT

2.1 Produktion von Jugendkriminalität

Die Produktion von Jugendkriminalität geschieht aufgrund von Kriminalisierungsprozessen. Jugendkriminalität höbe sich niemals so stark von der Erwachsenenkriminalität ab, würde sie nicht unter Verwendung sozialer Stereotypen gesellschaftlich produziert und unterschieden sich die Straftaten, die den Löwenanteil ausmachen, nicht so stark von den meisten der Erwachsenenkriminalität. Nicht jede Handlung, die einen Straftatbestand erfüllt, geht in die offiziell bekannte Kriminalität ein, und dementsprechend ist nicht jeder Urheber solcher Handlungen unter den registrierten Straftätern zu finden. Es gilt festzuhalten, dass die offiziell bekannte Kriminalität – und dementsprechend die registrierten und sanktionierten Täter – verzerrt ist und nicht einfach ein verkleinertes Abbild aller kriminalisierbarer Handlungen (= Delinquenz) darstellt.

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2.2 Selektion von Straftätern

Die erste Komponente, die zu einer Selektion führt, ist die Wahrnehmung der Straftat respektive deren Nicht-Bekanntwerden. Allein diese einfache Tatsache macht es verständlich, weshalb von Jugendlichen begangene Straftaten viel eher strafverfolgt werden als von Erwachsenen begangene: Sie werden bis auf wenige Ausnahmen (Ausnahmen sind vor allem Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz) bemerkt, d.h. sie lassen ein Opfer zurück. Die Strafanzeigen sind abhängig von den Opfern und Zeugen, was dazu führt, dass Strafverfolgung und Justiz sich fast ausschliesslich um diejenigen

Delikte kümmern, die von den Opfern selbst bemerkt werden und bemerkt werden können. Dies sind vor allem Gewaltdelikte sowie unmittelbare Wegnahme des Eigentums anderer durch (Entreiss-) Diebstahl und Raub. Diejenigen Straftaten hingegen, die von den Opfern nicht oder nur selten bemerkt werden, werden auch von den Strafverfolgungsinstitutionen fast gänzlich vernachlässigt; z.B. Steuer- und Wirtschaftsdelikte. Die Unmöglichkeit, solche Straftaten zu ahnden, darf nicht als Rechtfertigung dafür dienen, dass die Kontrollinstanzen ihr Tätigkeitsfeld auf diejenige Art von Kriminalität beschränken, welche die höchsten Erfolgsquoten verspricht und die insbesondere (Unterschichts-)Jugendlichen offensteht, die keinen Zugang zu Delikten haben, mit denen man sich auf relativ gefahrlose Weise bereichern kann. Die «vernachlässigte Kriminalität» der Mittel- und Oberschicht steht zudem in der Regel nur Erwachsenen offen.

Ausländische Jugendliche leben, da sie «mehr als alle anderen Bevölkerungsgruppen unter dem Druck sozialer und psychischer Deprivation» 1. (S. 65) stehen, in extremer sozialer Randständigkeit. Darauf reagieren die Kontrollinstanzen denn auch mit einem noch grösseren Ausmass von Stigmatisierung, als sie es bei einheimischen Jugendlichen tun.

Es soll verdeutlicht werden, dass das selektive Erfolgen der Strafverfolgung nicht zufällig ist. Strafverfolgung geschieht vor allem dort, wo der Zugriff für die Kontrollorgane am einfachsten ist: bei minderschweren, auf der Strasse begangenen Straftaten. Die zusätzliche kriminologische Konzentration auf die Jugendkriminalität verdoppelt die Selektion der Kontrollinstanzen.

Anhand der sogenannten Dunkelfeldforschung wird versucht, die Differenz zwischen Kriminalität (= angezeigte Straftaten) und Delinquenz (= kriminalisierbare Handlungen) zu eruieren. Nur folgt eben auch diese Forschung den üblichen Mechanismen, d.h. der falschen, allzu einfachen Schwerpunktsetzung, die ihr von den Kontrollinstanzen vorgelebt wird. Dazu Kaiser (1977, S. 210): «Solange solche Forschungen nicht auch die Kriminalität der Erwachsenen und andere Delikte als die herkömmlicherweise berücksichtigten miteinbeziehen, können sie immer nur das tautologische Resultat erbringen, dass die typische Unterschichtsdelinquenz von Jugendlichen der Unterschicht begangen wird.»

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3. KRIMINALPOLITIK

3.1 Symbolische Kriminalpolitik

Die instrumentelle Seite (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Strafvollzug) der Kriminalpolitik erschöpft sich fast in der Verfolgung und Sanktionierung von Straftätern, denen Rechtsfolgen auferlegt werden. Durch die Politik werden überhaupt erst Probleme geortet, die Art sie zu erfassen festgelegt und Lösungsvorschläge erbracht. Es gilt als zweifelhaft, ob die kriminalpolitisch eingesetzten Mittel ihr Ziel, die Reduzierung von Kriminalität, wirklich erreichen. Die Kriminalpolitik macht uns aber auch darauf aufmerksam, dass es überhaupt ein Problem «Kriminalität» gibt, und versucht aufzuzeigen, welches seine Ursachen sind, von welchem Personenkreis die Bedrohung ausgeht – mittels Statistiken –, wie gross diese Bedrohung ist usw. Die Kriminalpolitik folgt immer noch weitgehend der traditionellen, täterorientierten Kriminologie und hat auch die Aufgabe uns zu überzeugen, dass die von ihr zur Bekämpfung der Kriminalität eingesetzten Mittel die einzig möglichen sind, auch wenn diese nicht erfolgreich sind.

Diese der Gesellschaft verpflichteten, symbolischen Aufgaben der Kriminalpolitik stützen sich fast ausschliesslich auf «empirisch» festgestellte Tatsachen wie den Umfang der Kriminalität, der, vor allem durch die Polizei, in Form der Kriminalstatistik bestimmt wird. Als Ursachen von Kriminalität werden die Eigenschaften der Straftäter aufgefasst, wobei nicht beachtet wird, dass es sich bei jenen bereits um die Endprodukte des Prozesses der Strafverfolgung handelt und dadurch nur ein falsches Bild entstehen kann.

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3.2 Ansätze für eine andere Kriminalpolitik

Die Tatsache, dass der repressive Umgang mit Kriminalität nichts nützt und dass sich in absehbarer Zeit daran auch nichts ändern wird, liess N. Christie, einen Kriminologen, schon 1977 einen Vorschlag für ein individuelles «Straf-»Verfahren machen: Die Rechtsfolgen einer Straftat sollten in einer Diskussion von Laien und möglichst wenig Rechtskundigen unter Einbeziehung der Situation von Opfer und Täter festgelegt werden. Gerade im Zusammenhang mit Jugendkriminalität ist es fraglich, ob die uns selbstverständlich gewordene Repression und der Strafvollzug – in welcher Form auch immer – sinnvoll sind, denn sie stellen in jedem Fall eine massive Behinderung oder gar die Zerstörung eines Lebens dar.

Das kriminalpolitische Interesse verlagert sich immer mehr von der Resozialisierung von Anstaltsinsassen auf den Bereich möglicher sozialer Auslösefaktoren für abweichendes Verhalten. Diese kriminalpolitische Umorientierung wird gefördert durch die Erkenntnis, dass staatliche Institutionen das vorgegebene Ziel späterer Straffreiheit durch Resozialisierung offensichtlich verfehlen. Diese präventive Kriminalpolitik will abweichendes Verhalten verhüten, zum Teil weit im Vorfeld der Eingriffskompetenzen von Instanzen sozialer Kontrolle. Dies führt zu einer Vorverlagerung der Grenze professioneller Intervention, die meistens im Bereich der Sozialarbeit bzw. Jugendarbeit einsetzt.

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4. JUGENDARBEIT

Die Jugendarbeit soll eine nicht-repressive Delinquenzprophylaxe sein. Sie will insbesondere Jugendliche erreichen, die bereits ausgegrenzt sind oder gerade in dieser Entwicklung stehen. Denn gerade sie sind verstärkt Kriminalisierungsprozessen ausgesetzt, sind sie einmal delinquent. Die Jugendarbeit versucht vor allem durch Schaffung und Betreiben von Freiräumen (Jugendtreffs etc.),

diesen Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, Konflikte nahezu unter Ausschluss von Sanktionen auszuagieren. In diesen Räumen, in denen das Risiko von Disziplinierung und Sanktionen auf ein Mindestmass beschränkt ist, können sie massivere Forderungen stellen – an sich und die anderen – und viel besser ausprobieren, wie weit ihre Macht als einzelne und als Gruppe geht. Zudem sind sie hier frei von fremden Erwartungen.

Nur sind diese Freiräume öffentliche Einrichtungen und sind der kommunalen (Jugend-)Politik oder Trägerschaften unterworfen. Diese Verpflichtung der die Jugendzentren betreibenden Sozialarbeiter gegenüber den Geldgebern führt zu einer Massierung von Regelungen, welche aus solchen Freiräumen durchorganisierte und -strukturierte Orte machen, vergleichbar mit Familie, Schule und Arbeitsplatz. Es werden von aussen Massstäbe von Sauberkeit, Ordnung und Anständigkeit an die Jugendlichen und die Betreuer herangetragen, die sich ihrerseits allzu stark kontrolliert vorkommen. Die Folgen sind Frustration, Resignation und Ohnmacht auf Betreuerseite, was oft in einem offenen Konflikt gipfelt: Nicht selten werden solche Jugendeinrichtungen zu einem Politikum, das die Bevölkerung einer ganzen Gemeinde spaltet. Schliessungen und Wiedereröffnungen wechseln sich ab, die Kontrolldichte wird erhöht, Sanktionen verschärft, womit direkt oder indirekt zur Kriminalisierung der Jugendlichen beigetragen wird. (Bsp. Jugendzentrum «Schlupf», Ittigen BE, im Jahr 1985)

Die Jugendlichen wenden sich angesichts derartiger Konflikte von den für sie gedachten Zentren ab und sind vermehrt auf der Strasse anzutreffen, ihrem neuen und einzig möglichen Freiraum, wo sie die Freizeit als «Leerzeit» (= «Zeit des <Herumhängens>, die leer ist von fremdgesetzten Ansprüchen und Erwartungen» 6. (S. 98)) verbringen können. Es ist nicht die Jugendarbeit, die hier versagt, sondern die Jugendpolitik, die sich als Politik gegen Jugendliche entlarvt. Die Jugendarbeit ihrerseits steckt im Dilemma, von der Gemeinde eingesetzt zu werden und von ihr (finanziell) abhängig zu sein. So sind denn Einrichtungen der Jugendarbeit häufig nach Gesichtspunkten konzipiert, die gegenüber den realen Anforderungen überholt sind; die Jugendlichen werden ja in der Regel bei der Konzipierung nicht nach ihren Bedürfnissen gefragt.

Jugendarbeit ist ein marginaler Bereich im System einer Jugendpolitik, die versucht, auf die Produktion von sozialer Randständigkeit mit der Schaffung von (kontrollierten) Freiräumen zu reagieren, durch falsches Vorgehen aber ihrerseits oft erheblich zu jener Produktion beiträgt. Die Politik wird der Realität nicht gerecht, vielmehr verfolgt sie – der scheinbaren Einfachheit halber – deren Kaschierung, die den politischen und institutionellen Umgang mit den individuellen Auswirkungen von gesellschaftlicher Marginalisierung und Deklassierung kennzeichnet.

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5. PRÄVENTION

5.1 Die frühe und repressive Kontrolle zur Gewährleistung der Sicherheit

Dass «die Familie als wichtigste soziale Institution und als bedeutsame Zelle des Staates allgemein in Gefahr ist» 10. (S. 17) wird von offizieller Seite oft als Ursache für Kriminalität genannt. In dieses sehr vage bezeichnete Problem fällt u.a. auch der Drogenkonsum und die damit zusammenhängende Beschaffungskriminalität. Als weitere Ursachen werden Integrationsprobleme von Ausländern und Arbeitslosigkeit – in der Schweiz z.Z. (Juni 1991) bei 1,1% und damit nur von geringer Bedeutung – angeführt. Jugendkriminalität sei potentielle spätere Erwachsenenkriminalität, und deshalb sei auch unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten das Augenmerk schwerpunktartig auf Jugendliche zu richten.

Die Bedrohung durch Kriminalität wird als gegeben betrachtet. Nach Berckhauer 5. (S. 559) ist es «Aufgabe der Kriminalpolitik (...), alle individuellen und sozialen Voraussetzungen und Bedingungen abweichenden Verhaltens und seiner (öffentlichen wie privaten) sozialen Kontrolle zu analysieren und in ein praktikables Programm umzusetzen (...) Ein so weit gefasster Begriff beinhaltet auch Massnahmen im Vorfeld des Strafrechts.» Kriminalität wird hier als eines der Probleme verstanden, die sich aus mangelhafter Durchrationalisierung des gesellschaftlichen Gefüges ergeben, und entsprechend ist es Aufgabe der Kriminalpolitik, diesem Zustand durch Einsatz aller verfügbaren Mittel abzuhelfen: Prävention durch Sozialpolitik.

So lautet denn das Schlagwort in der Kriminalpolitik mehr denn je «Vorbeugen statt strafen» und wird nicht zuletzt an die Polizei adressiert (vorbeugen durch verstärkte Kontrolle und Präsenz): ein plausibler Ansatz, der in jeglicher Hinsicht besser, d.h. effektiver, billiger und humaner, zu sein scheint als jede andere Art repressiver Staatskontrolle. Es gälte aber, auf die Auffassung vom Verhältnis zwischen Bürger und Staat zu achten. Doch jenes leidet in der Tat unter der ausgedehnten und verstärkten Kontrolle. Die Kritiker dieser früh einsetzenden Prävention sehen denn auch die Gefahr gesellschaftlicher Bevormundung durch eine Ausweitung «weicher» Kontrollformen. Dazu Narr 9. (S. 512): «Die Polizei präventiv auszurichten, (...) heisst nämlich, sie zu befähigen, auch und gerade dort zugegen zu sein, wo nichts geschehen ist, kein Verdacht vorliegt.» Er geht davon aus, dass die Integrität von Personen und Räumen aufgehoben werden muss, sollen sowohl Räume als auch Personen frühzeitig ganz davor geschützt werden, dass Verbrechen geschehen können, und sieht darin «das Ende aller Bürgerrechte zugunsten einer garantierten Sicherheit, die freilich so durchaus nicht zu garantieren ist» (ebenda).

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5.2 Die US-amerikanischen Diversionskonzepte

In den USA stützt sich die Sozialarbeit auf sogenannte Diversionskonzepte, d.h. auf die Ableitung (Diversion) eines «Falles» aus dem Kriminaljustizsystem bzw. die Vermeidung einer Überweisung dorthin. In der Praxis bedeutet dies, dass die Sozialarbeiter versuchen, Konflikte, zu denen die Polizei gerufen wird, von den Beteiligten selbst schlichten zu lassen. Die Sozialarbeiter in der US-Polizei sind Vermittler und sind nicht verpflichtet, den registrierten Sachverhalt ins Kriminaljustizsystem zu überweisen.

Neben dieser Konfliktschlichtung («Diversion to nothing») gibt es auch die Möglichkeit von der direkten Überweisung an soziale Hilfsdienste («Diversion with referral»). Dadurch wird nicht nur der chronisch überlasteten US-Justiz Arbeit abgenommen, sondern in erster Linie die Vermeidung stigmatisierender Kontakte mit dem Kriminaljustizsystem erreicht.

Diese Programme bergen aber die Gefahr einer massiven Ausweitung «weicher» sozialer Kontrolle und auf der anderen Seite jene einer Aushöhlung traditioneller Strafverfahrensgarantien: Durch die Überweisung des einzelnen oder seiner ganzen Familie an eine «behandelnde» Sozialagentur wird in der Regel die amtliche Auffälligkeit einer Person oder deren ganzer Familie eingeleitet. Die so ausgelöste Psychologisierung der Probleme stellt für die Betroffenen nicht immer eine Hilfe dar, sondern ist für sie oft eine andere Form sozialer Kontrolle. Einbussen rechtsstaatlicher Strafverfahrensgarantien können dort ausgemacht werden, wo bei einer Person das Sozialprogramm offensichtlich gescheitert ist und sie die Wiederaufnahme des Verfahrens zu gewärtigen hat, die Projektmitarbeiter aber subjektiv eine positive Beurteilung abfassen, gegen die nur schwerlich Einspruch eingelegt werden kann, da sie wohl auf Kriterien wie «Änderung in Verhalten und Lebensweise» aufgebaut sein wird. Die Kontrollinstanzen geben mit diesem Diversionskonzept die Kontrolle aus der Hand, denn diese hört dort auf, wo sie sich auf «Experten» verlassen müssen.

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5.3 Zivile Arbeitsgruppe «Vorbeugung» der Berliner Polizei (Revier: Bahnhof Zoo)

Im Mai 1990 wurde in Berlin die zivile Arbeitsgruppe «Vorbeugung» gegründet, um der Zunahme der Gewalttätigkeiten unter Jugendlichen entgegenzuwirken. Ihr Einsatzbereich ist überall dort, wo Jugendbanden und rivalisierende Gruppen sich gegenseitig bedrohen. Sie ist Teil einer grossen Arbeitsgruppe, der AG «Gruppengewalt», die als Stelle der Berliner Kriminalpolizei Informationen sammelt und damit Berichte verfasst, die es ermöglichen sollen, auf der Strasse konkrete Massnahmen zu ergreifen. Die AG «Gruppengewalt» informiert andere Instanzen und Institutionen über die Lage, wie sie sich der Polizei präsentiert, damit auch diese geeignete Massnahmen ergreifen können.

Die AG «Vorbeugung» ihrerseits versucht, die Gesprächsbereitschaft der Jugendlichen – die nach Polizei-Aussagen effektiv vorhanden ist – dazu zu benutzen, Kontakt zu schaffen nicht nur zwischen den Polizisten und den Jugendlichen, sondern auch zwischen rivalisierenden Gruppen; sie versucht also, bei Präventivmassnahmen mitzuwirken. Die Jugendlichen sollen Probleme unter sich nicht durch Schlägereien aus dem Weg räumen. Vor allem das aggressive Verhalten zwischen deutschen und ausländischen Jugendlichen nimmt zu.

Die fünf Polizisten dieser AG sind zwischen 20 und 30 Jahre alt, was für ihre Arbeit nur förderlich sein kann. Hingegen gibt es andere Schwierigkeiten wie z.B. gewöhnliche Polizeieinsätze, die ihnen die Zeit für ihre eigentliche Aufgabe nehmen: Der vertrauensbildende Kontakt zu Jugendlichen kann nur aufgebaut werden, wenn genügend Zeit und Personal für diese Arbeit zur Verfügung stehen. Der Dienst dieser zivilen Arbeitsgruppe wurde den Bedürfnissen angepasst: Er beginnt am Nachmittag und endet um Mitternacht. Die AG bestimmt ihren Einsatzplan selbst und geniesst eine grosse Selbständigkeit.

Nun ist die Aufgabe der AG «Vorbeugung», Vertrauen zu bilden aber auch Verhaftungen vorzunehmen, äusserst zwiespältig, was die fünf Polizisten oft in schwierige und an der Substanz zehrende Situationen bringt. Ihre Arbeit wird dafür aber durch den erfreulichen Umstand erleichtert, dass die Jugendlichen es im allgemeinen wollen, dass die Polizei auf sie zugeht, und die Bereitschaft, mit ihren jugendlichen Gegnern Gespräche zu führen, dementsprechend gross ist. Von solchen direkten Gesprächen erhofft sich die Polizei eine Abnahme der Gewaltbereitschaft.

Auf die eigentliche Prävention angesprochen, gibt einer der fünf Polizisten der AG zur Antwort, dass «die Polizei die Jugendlichen in Gesprächen, die regelmässig geführt werden, über die Folgen von Straftaten aufklärt und vorbeugend die Jugendlichen, die Tätergruppen schlechthin auf ihr Verhalten hinweist und die Strafverfolgung im voraus ankündigt, d.h. die Konsequenzen ihrer Taten klarmacht» 11. (Video-Kassette Nr. 19).

Es werden sowohl grossangelegte Treffen zwischen verfeindeten Jugendbanden (z.B. Arabergang – Skinheads) wie auch spontane Besuche der einen Gruppe bei der anderen organisiert. Im Verlauf solcher Aussprachen erfahren die Jugendlichen, dass die jeweils andere Gruppe so schlimm gar nicht ist, und sind meistens mit weiteren Treffen – z.T. im Beisein der AG «Vorbeugung» – einverstanden. Die AG will vor allem, dass die Jugendlichen «davon abkommen, die Pauschalisierung (der gegnerischen Gruppen, M.R.) weiterzuführen». (ebenda)

Die Polizisten der AG «Vorbeugung» selbst sagen, dass die Arbeit, die sie verrichten, eigentlich die Aufgabe der Sozialarbeiter wäre. Mit dieser Aussage konfrontiert, gab die Diplom-Pädagogin B. Mühlen-Haas in der Diskussions-Sendung «Nachgefragt» (3SAT, 17.6.91, 21.15 Uhr) zu, dass «Pädagogik und Politik in Berlin verschlafen hatten, sodass die Polizei gezwungenermassen als erste diese sinnvolle Art, mit den Jugendlichen präventiv zu arbeiten, praktizierte».

Die Arbeitsgruppe «Vorbeugung» ist ein Beispiel dafür, wie sogar im Rahmen der polizeilichen Möglichkeiten Kriminalprävention zusammen mit Jugendlichen erfolgreich betrieben werden kann. Das Dilemma, in das sich die Polizisten dadurch bringen (s. oben), mag eine Aufforderung an die Kriminalpolitik und die Sozialarbeit sein, ihre Verantwortung wenigstens innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs voll und ganz wahrzunehmen.

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5.4 «Schulprojekt» der Stiftung Contact, Bern

Nach der endgültigen und entmutigenden Schliessung des «Fixerstüblis» im Jahr 1990 versucht die Stiftung Contact umso mehr und verzweifelter, die Not der Drogensüchtigen in der Stadt Bern zu lindern, und setzt sich u.a. für eine staatliche Heroinabgabe an Schwerstsüchtige ein. Damit soll vor allem die Entkriminalisierung und eine Demarginalisierung dieser Suchtkranken erreicht werden. Aus der Sicht der Heroinsüchtigen gibt es aber einen noch viel gewichtigeren Grund: «(...) weil ich mehrmals eine Suchtperiode aus guten, das heisst gutversorgten Situationen heraus beendete, (...) weil mir die gute Versorgung mit gutem Stoff ermöglichte, über meine Situation nachzudenken – will ich weiterfixen oder nicht.» 3. (S. 148)

Die Tatsache, dass alles, was die Sozialarbeiter an sinnvollen Massnahmen bei einem Tatverdächtigen einleiten, nach der derzeitigen Rechtslage keinen unmittelbaren Einfluss auf die automatische Überweisung ins Kriminaljustizsystem hat, war ausschlaggebend dafür, dass das Contact-Team verstärkt präventiv tätig wurde und das bereits bestehende «Schulprojekt» ausbaute. Damit wurde es den misslichen Umständen gerecht und kompensierte die durch die Fixerstübli-Schliessung entstandene Frustration.

Zielgruppe des «Schulprojekts» sind das 10. Schuljahr absolvierende Schüler sowie Gewerbeschüler, die Drogenprobleme und damit zusammenhängenden Probleme oder auch andere Schwierigkeiten haben. Sie werden von den Schulen selbst oder von Beratungsstellen, Psychiatern etc. an das Contact-Team verwiesen, damit ein erstes Gespräch zur Problem-Erkennung und Bedürfnis-Abklärung stattfinden kann. Die Zusammenarbeit im «Schulprojekt» ist jedoch freiwillig, d.h. alle «Patienten», die daran teilnehmen, sind willens, sich aufzufangen und sich dabei helfen zu lassen.

Gearbeitet wird in einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Café. Die Arbeit umfasst Gespräche, allgemeine (Lebens-)Hilfe und Unterstützung sowie – für den «Wiedereinstieg» in den Schulalltag – gewöhnlichen Nachhilfeunterricht. «Patienten», die zur gemeinsamen Arbeit unter Drogeneinfluss stehend erscheinen, werden wieder fortgeschickt, damit sie beim nächsten Mal «clean» auftauchen. Standortbestimmungen, Abklärungen und Nachfragen bei den Schulen gehören zu den Aufgaben der «Schulprojekt»-LeiterInnen. Ihre Arbeit ist dann zu Ende, wenn die Hilfesuchenden sie nicht mehr wünschen (!) – wobei solchen Äusserungen immer nachgegangen wird – oder wenn bei einer erneuten Standortbestimmung der Prozess der Wiedereingliederung als abgeschlossen betrachtet wird.

Dieses Projekt für Jugendliche, die sich – aus was für Gründen auch immer – plötzlich am gesellschaftlichen Rand wiederfinden, sich aber nicht aufgeben und den Anschluss nicht verpassen wollen, ist in dieser Form einmalig in der Schweiz. Diese Art Prävention ist erfolgreich und vielversprechend, da sie sich nicht aufdrängt, ein klares Ziel – die Wiedereingliederung in den Schul- und sonstigen Alltag – hat und mit den Jugendlichen arbeitet, d.h. auf ihre individuellen Bedürfnisse eingeht. Es ist zu wünschen, dass solche Projekte Schule machen und es bald möglichst viele Organisationen gibt, die auf ähnlich breitem Gebiet präventiv, unterstützend und notlindernd tätig sind wie die Stiftung Contact.

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6. BIBLIOGRAPHIE

  1. Albrecht, P.-A. (1983), Junge Ausländer vor den Kontrollinstanzen der Bundesrepublik, in: Schüler-Springorum, H. (Hg.) (1983), Jugend und Kriminalität, Frankfurt am Main
  2. Balvig, F. (1990), Weiss wie Schnee. Die verborgene Wirklichkeit der Kriminalität in der Schweiz, Bielefeld
  3. Bänziger, Chr. / Vogler, G. (1990), Nur saubergekämmt sind wir frei. Drogen und Politik in Zürich, Zürich
  4. Beck, U. (1982), Folgeprobleme der Modernisierung und die Stellung der Soziologie in der Praxis, in: Beck, U. (Hg.) (1982), Soziologie und Praxis. Erfahrungen, Konflikte, Perspektiven. Soziale Welt, Göttingen
  5. Berckhauer, F. (1980), Ressortübergreifende Verbrechensvorbeugung, in: Schwind, H.-D. (Hg.) (1980), Präventive Kriminalpolitik, Heidelberg
  6. Kersten, J. (1983), Sozialarbeit und Kriminalprävention, in: Schüler-Springorum, H. (Hg.) (1983), Jugend und Kriminalität, Frankfurt am Main
  7. Krista 1990 (Kriminalstatistik des Kantons Zürich) (1991), Hg.: Kantonspolizei Zürich
  8. Lamnek, S. (1983), Die soziale Produktion und Reproduktion von Kriminalisierung, in: Schüler-Springorum, H. (Hg.) (1983), Jugend und Kriminalität, Frankfurt am Main
  9. Narr, W.-D. (1979), Hin zu einer Gesellschaft bedingter Reflexe, in: Habermas, J. (Hg.) (1979), Stichworte zur «Geistigen Situation der Zeit», Frankfurt am Main
  10. Schwind, H.-D. (1980), Zur kriminalpolitischen Lage in der Bundesrepublik Deutschland, in: Schwind, H.-D. (Hg.) (1980), Präventive Kriminalpolitik, Heidelberg
  11. ZDF-Reportage «Das Schlimmste verhindern...» (1990), ausgestrahlt u.a. von 3SAT am 17.6.91 um 20.15 Uhr

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