Presse/ Medien

 

Kleinkind kämpft um sein Leben
 
Von Sarah Ngwenya
Times of Zambia - 5. Oktober 2000
 
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Ein sechs Monate altes Baby kämpft im University Teaching Hospital (UTH) in Lusaka (Sambia) um sein Leben, nachdem ihre Eltern, die überzeugte Zeugen Jehovas sind, eine notfallmäßige Bluttransfusion zur Rettung ihres Lebens verweigerten.

Die Wachtturm-Gesellschaft sagte jedoch, dass die Weigerung der Eltern, einer Bluttransfusion zuzustimmen, eine Sache ihres persönlichen Glauben und nicht die Folge einer Lehre ihrer Kirche wäre.

(Im Original:
But the Watch Tower Society church said the refusal by the parents to consent to blood transfusion was on personal belief and not as a church teaching)

Die kleine Beatrice Kasimba, die vergangenen Montag wegen eines Leiden, das als Gallengangatresie (*) bekannt ist, operiert worden war, verlor nach der Operation kostbare Mengen an Blut und Körperflüssigkeiten, als sie Durchfall und Erbrechen entwickelte.

(*) [Gallengangatresie ist das Endergebnis eines zerstörischen Entzündungsprozesses und führt im Endstadium zu Gallengangzirrhose. Äußerlich wird eine Gelbsucht festgestellt. Die Häufigkeit der weltweit vorkommenden Krankheit beträgt schätzungsweise 1 bei 8 - 12 000 Geburten. Vor 20 Jahren führte die Erkrankung in 95% der Fälle zum Tode. Durch Operation im Frühstadium oder durch Lebertransplantation im Endstadium können heute bis zu 95% der Kinder gerettet werden.]

Die Eltern der kleinen Beatrice, Mr and Mrs Cleophas Mulumba, die wegen der Operation aus dem DC Kongo angereist waren, weigerten sich, für ihr Kind Blut zu spenden. Sie sagten, sie hätten eine tiefverwurzelte christliche Überzeugung, und das Christentum würde eindeutig zur Handhabung von Blut Stellung nehmen.

Sie zitierten die Heilige Bibel, Apostelgeschichte 18, Verse 28-29, die besagen: „Denn beschlossen haben der Heilge Geist und wir, euch keine Last weiter aufzulegen als nur diese nötigen Stücke, dass ihr euch enthaltet vom Götzenopfer und von Blut und vom Erstickten und von Unzucht. Wenn ihr euch vor diesen bewahret, tut ihr recht.“

Die kleine Beatrice, die im UTH-Krankenhaus im Block D liegt, sah bleich und blass aus. Sie wurde an ihrem Unterleib genäht.

Gemäß dem medizinischen Personal, das wir an ihrem Bett antrafen, das aber anonym bleiben will, war das Kleinkind in ernster Verfassung und ohne eine Bluttransfusion seien seine Überlebenschancen gering.

Einer der Ärzte sage, der Hämoglobinspiegel wäre auf 5 Gramm gefallen, was gefährlich niedrig ist. Die PR-Vertreterin des UTH Pauline Mbangweta hoffte, die Eltern würde bald der Ernst der Lage erfassen und eine Transfusion erlauben.

Sie bemerkte, die Ärzte würden alles unternehmen und sie hätten Blut-Ersatzstoffe verabreicht, aber sagte, sie hoffe immer noch, die Eltern würden ihre Einstellung ändern.

Und der Vertreter der Öffentlichkeitsabteilung der Wachtturm-Gesellschaft sagte, was sich abspiele, wäre ein Glaube an die Kirche und eine rein persönliche Entscheidung.

(Im Original:
And Watch Tower Society in Zambia public affairs officer Clement Samabona said what was happening was a belief in the church and purely a personal decision.)

„Es gibt keine Kirchendoktrin, die jemandem verbietet, eine Bluttransfusion anzunehmen, es ist alles eine persönliche Entscheidung, wie es jedermann zusteht,“ sagte Mr Samabona


Die ursprüngliche Pressemeldung der Panafrican News Agency umfasste noch folgende z. T. zusätzliche Abschnitte:, die den Sinn der Erklärungen des WTG-Sprechers noch eindeutiger wiedergeben

... ... ...

Während dessen sagte Clement Samabona, ein Sprecher der Wachtturm-Gesellschaft der Zeugen Jehovas in Sambia, die Verweigerung einer Zustimmung zu einer Bluttransfusion durch die Eltern entspringe ihrem persönlichen Glauben und nicht dem der Kirche.

„Es gibt in der Kirche keine Doktrin, die jemandem eine Bluttransfusion verbietet, es handelt sich allein um eine persönliche Entscheidung, die jedem zusteht,“ sagte Samabona.

(Im Original:Meanwhile, Clement Samabona, spokesman of the Jehovah Witnesses' Watch Tower Society in Zambia said the refusal by the parents to consent to blood transfusion was their personal belief and not that of the Church.
„There is no policy in the Church which bars anyone from blood transfusion, it is all a personal choice that anyone is entitled to,“ Samabona said.

Aber Jason Sakala, ein weiteres Mitglied der Wachtturm-Gesellschaft, befürwortete die Entscheidung der Eltern. Er zitierte Genesis 9, Verse 4 -16, um seine Ansicht zu stützen, dass das Essen von Blut verboten ist und dass jeder, der dem nicht nachkommt, Gottes Gesetz übertritt.

„Ich unterstütze die Eltern, da sie Gottes Wort als ihre Anleitung benutzen. Falls sie sich entschließen, sich anders zu entscheiden, würden sie mangelnden Respekt vor Gottes Gesetz bekunden,“ sagte Sakala gegenüber PANA.

Er fügte hinzu, „Sein Leben höher als Gottes Gesetz zu sehen, wäre fatal, wie uns Markus 8:35 und 36 sagt.“

Sakala sagte, es gäbe andere Wege außer Bluttransfusionen, wie das Krankenhaus das benötigte Blut ersetzen könne.

Während dessen waren Beatrices Eltern wütend darüber, dass die Times of Zambia auf ihrer ersten Seite ein Bild brachte, das Beatrice im UTH mit angeschwollenen Bauch und in Agonie zeigte.


Ärzte entscheiden über Beatrice
... während das Kleinkind langsam Fortschritte macht
 
Von Sarah Ngwenya
Times of Zambia - 6. Oktober 2000
 
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Die Ärzte am UNIVERSITY Teaching Hospital (UTH) müssen möglicherweise die Entscheidung der Eltern von Beatrice, die gestern eine möglicherweise lebensrettende Bluttransfusion für das Kleinkind verweigert hatten, hinwegsetzen.

Während Beatrice sich im UTH, wo sie als Patientin aufgenommen worden war, zunehmend erholt, wurde klargestellt, dass den Ärzten das Recht zusteht, die elterliche Zustimmung zu ignorieren und geeignete Behandlungsmethoden anzuwenden, wenn das Leben des Kindes in Gefahr ist.

Ihre Eltern, die Zeugen Jehovas und Mitglieder der Wachtturm-Gesellschaft sind, haben tiefverwurzelte religiöse Glaubensansichten, die besagen, dass eine Verwendung von menschlichem Blut absolut tabu ist. Aber gestern wurde klargestellt, dass Sambia ein Unterzeichnerstaat des Übereinkommen über die Rechte des Kindes [UN-Kinderrechtskonvention] des Hochkommissariats der Vereinten Nationen ist, die Kinder schützt.

Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention, der Sambia zugestimmt hat, besagt dessen Artikel 2:

„Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.“

Der Artikel 3,2 besagt:

„Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.“

Der Artikel 6 besagt: „ (1) Die Vertragsstaaten erkennen an, daß jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.“

(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.“

Soweit einige Auszüge aus der UN-Kinderrechtskonvention.

Trotz ihrer stabilen Verfassung bei ihrer Erholung von der Operation und während sich die Eltern Cleophas und Michelixe Muluba immer noch unerbittlich gegen eine Bluttransfusion stellen, betonen die Ärzte, dass da sechsmonatige Baby immer noch Blut benötigt.

Die PR-Sprecherin des UTH, Pauline Mbangweta, sagte, Beatrice sei in stabiler Verfassung und dass die Ärzte rund um die Uhr daran arbeiteten, sicherzustellen, das sie sich vollständig erholt.

Und in einem Kommentar zu den gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Rechts des Kindes auf Leben auf der einen und des Sorgerechts der Eltern für ihr Kind auf der anderen Seite betonte sie, dass erst im Fall, dass sich die Verfassung des Kindes verschlechtere, eine Entscheidung getroffen werden müsse.

„Wir werden die Brücke überschreiten, wenn wir am Fluss angelangt sind,“ sagte sie.

Der stellvertretende Gesundheitsminister Ernest Mwansa sagte, dass die Regierung zu ihrer Haltung in einer solchen Angelegenheit später öffentlich Stellung nehmen werde.

Er sagte, er wäre über die Entwicklung betrübt und betonte, dass das Wohl des Kindes Priorität haben sollte.

„Wir haben es mit einem neuen Gesichtspunkt zu tun, wobei das Recht der Kinder in den Vordergrund gerückt wird. Auf der anderen Seite steht das Recht der Eltern auf ihre eigenständige Verantwortung für ihre Kinder, die Vertraulichkeit der Patientendaten spielt auch eine Rolle, demnach kann ich Ihnen keine sofortige Antwort geben, sondern erst wenn ich mich mit meinen Kollegen beraten habe;“ sagte Mr Mwansa.

Und der Sprecher der Zeugen Jehovas in Sambia, Clement Samabona, sagte in einer Stellungnahme, die Tatsache, dass die Eltern des Kindes den ganzen Weg aus dem Kongo angereist sind, belege, dass sie ihr Vertrauen in die Fähigkeit der Ärzte setzten, ihrer Tochter zu helfen.

„Nach ihrer Ankunft erklärten die Eltern, die Zeugen Jehovas sind, den Ärzten ihre Haltung zu Bluttransfusionen, die Ärzte akzeptierten und waren zuversichtlich, dass die Operation ohne eine Transfusion durchgeführt werden könne,“ sagte Mr Samabona.

Der Gesundheitszustand der kleinen Bearice verschlechterte sich kurz nach der erfolgreichen Operation, als sie Blut zu spucken begann und akuten Durchfall entwickelte und dabei lebenswichtige Körperflüssigkeiten verlor.

Konvention:

http://home.t-online.de/home/0719592450-0001/oek-uno.htm


Baby Beatrice: Ärzte können die Entscheidung der Eltern nicht ablehnen
 
Von Sarah Ngwenya
Times of Zambia - 7. Oktober 2000
 
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PROFESSOR Lupando Munkonge am University Teaching Hospital (UTH) sagte gestern, dass sich sein medizinisches Team aufgrund juristischer Konsequenzen nicht über die Entscheidung der Eltern hinweg setzen und ihrer Tochter Beatrice keine Bluttransfusion verabreichen könne, um ihr Leben zu retten.

Er sagte, in der Vergangenheit seien Ärzte, die sich den elterlichen Wünschen widersetzt hätten, vor Gericht verklagt worden und hätten in der Folge ihre Prozesse verloren, wobei die entsprechenden Arbeitgeber riesige Kosten tragen mussten.

Die Eltern weigern sich wegen ihres Glaubens als Zeugen Jehovas, einer Bluttransfusion zuzustimmen.

Er sagte, er würde nicht seinen Arbeitsplatz und seine 25 Jahre an medizinischer Erfahrung auf Spiel setzen wollen.

Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention, der Sambia zugestimmt hat, besagt Teil 1, Artikel 2:

„Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung.“

Obwohl sich die Verfassung des Kindes stabilisiert hat, bleibt die Notwendigkeit einer Bluttransfusion, um den Hämoglobinspiegel anzuheben, damit sie überleben kann, dennoch bestehen.

Die kleine Beatrice besitzt gegenwärtig nur 5 Gramm Blut [hier ist wohl 5 g/ 100 ml gemeint], während der Normalwert 14 oder 18 Gramm beträgt.

Die ständige Menschenrechtskonvention (PHRC) ist betrübt und würde Eltern nicht erlauben, das Leben eines Kindes aus religiösen Gründen in Gefahr zu bringen.

In einer gestern freigegebenen Erklärung sagte die Vorsitzende Ms Justice Lombe Chibesakunda, alle Kinder hätten ein durch die republikanische Verfassung [Sambias] garantiertes Recht auf Leben.


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letzte Aktualisierung: 17. 10. 2000
Web-Adresse: http://geocities.datacellar.net/athens/ithaca/6236/sambia.htm

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