Presse/ Medien

 

Bioethische Aspekte bei der Verweigerung von Blut durch Zeugen Jehovas im Lichte der vor kurzem erfolgten Veränderungen
Osamu Muramoto
Kaiser Permanente, Portland, Oregon, USA
Britsh Medical Journal 2001;322:37-39 (6. Januar )


Inhaltsverzeichnis:

 
Einleitung

Die medizinische Gemeinschaft ist damit vertraut, dass Zeugen Jehovas Bluttransfusionen verweigern. Zeugen Jehovas lehnen rote und weiße Blutkörperchen, Blutplättchen und Plasma selbst auf Kosten ihres Lebens ab, aber sie überlassen die Annahme sogenannter Nebenbestandteile wie Albumin und Globuline der persönlichen Entscheidung. [1] Die Kirchenorganisation, die Wachtturm-Gesellschaft, führte ihre Doktrin der Verweigerung von Blut im Jahre 1945 ein. Seit 1961 erzwingt die Kirche deren Einhaltung durch einen "Gemeinschaftsentzug", d. h. den Ausschluss reueloser Mitglieder, die vorsätzlich verbotene Blutbestandteile annehmen. Nach den Anweisungen der Kirche müssen die anderen Mitglieder das ausgeschlossene Mitglied ächten und meiden. Interne Dissidenten kritisieren diese Praxis, von der sie glauben, sie übe auf diejenigen, die in dieser Angelegenheit abweichende Ansichten haben, Druck aus und gefährde deren autonome Entscheidungsfindung in der medizinischen Betreuung. [2]  [3] Ich analysiere die vor kurzem veröffentlichten Veränderungen dieser Doktrin aus bioethischer Sicht, um die Auswirkungen dieser kontroversen Doktrin auf die klinische Praxis verstehen zu helfen. [4] 

Kernsätze
 

Gemäß den kürzlich erfolgten Veränderungen in der Doktrin der Verweigerung von Blut durch Zeugen Jehovas können deren Mitglieder über die Wahl der medizinischen Behandlung, die sie erhalten, Stillschweigen bewahren und so religiöse Sanktionen vermeiden.

Eine solche Gewissensfreiheit hängt entscheidend von der Integrität der medizinischen Vertraulichkeit ab, die bei Zeugen Jehovas nicht ausreichend gewährleistet sein mag.

Eine Ausweitung der möglichen annehmbaren Blutprodukte könnte den Weg für eine Reihe sekundärer Blutprodukte öffnen.

Eine solche Veränderung könnte auch die Unterscheidung zwischen annehmbaren und unannehmbaren Behandlungsmethoden weiter verwischen und zu einer Sache der persönlichen Interpretation machen.

Im Licht dieser Veränderungen wird es erforderlich, bei einer Behandlung von Kirchenmitgliedern unabhängig von der offiziellen Kirchendoktrin ihre persönlichen Überzeugungen und Vorlieben zu berücksichtigen.

 
Veränderungen der Doktrin

 
Komiteeverfahren

Im Juni 2000 gab die Wachtturm-Gesellschaft eine Anweisung heraus, nach der die Organisation Mitglieder, die sich nicht an die Doktrin der Verweigerung von Blut halten, nicht mehr ausgeschlossen werden. Ihre offizielle Presseverlautbarung besagte: „Wenn ein getauftes Glied der Glaubensgemeinschaft absichtlich und ohne zu bereuen Bluttransfusionen akzeptiert, zeigt er durch seine eigene Handlungsweise an, dass er kein Zeuge Jehovas mehr sein will. Dieses Individuum selbst widerruft durch seine Tat seine Mitgliedschaft, statt dass die Versammlung diesen Schritt einleitet. Das stellt eine Verfahrensänderung dar, die im April 2000 in Kraft getreten ist und gemäß der die Versammlung in Zukunft nicht mehr die Partei darstellt, die in solchen Fällen einen Widerruf der Mitgliedschaft einleitet. Das Endergebnis ist jedoch das gleiche geblieben: das Individuum gilt nicht länger als ein Zeuge Jehova, da er nicht mehr an einer Zentrallehre des Glaubens festhält und sie befolgt.“ [5] Diese Direktive wurde in vielen Presseartikeln für eine Abkehr von der Blutdoktrin gehalten. [6] [7] Eine ähnliche Doktrin wurde 1998 in Bulgarien in einem Abkommen mit dem Europäischen Gerichtshof etabliert, in dem bulgarischen Zeugen Jehovas eine freie Wahl von Bluttransfusionen „ohne Kontrolle oder Sanktionen seitens der Vereinigung“ [8] versprochen worden war. Obwohl ein offizieller Vertreter der Wachtturm-Gesellschaft damals jegliche Veränderung der Blutdoktrin abgestritten hatte, [9] zeigt die Tatsache, dass es zwei Jahre später notwendig wurde, weltweit eine ähnliche Anweisung herauszugeben, dass größere verfahrenstechnische Veränderungen in der Doktrin für Bulgarien und anderswo stattgefunden haben.

Um die wirkliche Auswirkung dieser Veränderung einschätzen zu können, ist es wichtig zu verstehen, wie Jehovas Zeugen für Fehlverhalten bestraft werden. Neben einem Gemeinschaftsentzug nach Beendigung eines Komiteeverfahrens, bei dem ein reueloser Täter ausgeschlossen wird, kann ein Mitglied automatisch geächtet werden, wenn ein Grund zu der Annahme vorliegt, dass er oder sie durch eine spezielle Handlungsweise, wie dem Eintritt in eine andere Religion oder in die Armee, eine Zentrallehre der Glaubensgemeinschaft widerrufen hat, und wenn die Anschuldigungen durch eine Untersuchung erhärtet werden. Er oder sie wird dadurch als "ausgetreten" eingestuft, und durch diese Veränderung in der Doktrin fällt die absichtliche Annahme von Bluttransfusionen in diese letztere Kategorie. Gemäß den Regeln der Zeugen Jehovas gelten sowohl Ausgeschlossene als auch Ausgetretene als Geächtete. In beiden Fällen muss die Gemeinde den Übeltäter ächten und meiden, wie es auch in der offiziellen Verlautbarung „das Endergebnis ist das Gleiche“ zum Ausdruck kommt. [10] Nach Angaben von Dissidenten wirkt die Ächtung durch die Familie und Freunde als starkes Abschreckungsmittel gegen ein Verlassen der Religion oder Handlungen gegen die Lehren der Kirche, wodurch die Freiheit und Autonomie von Patienten, die Zeugen Jehovas sind, gefährdet ist. [3]

Nichts desto weniger unterscheidet sich die Patientenautonomie zwischen den beiden Verfahrensweisen erheblich. Ein Austritt ("Verlassen der Gemeinschaft") wird durch die Handlungsweise des Mitglieds eingeleitet, während ein Ausschlussverfahren durch die jeweilige Versammlung, die ein Rechtskomitee einsetzt, eingeleitet wird. [5] Bei einem Ausschluss wird ein Mitglied ausgeschlossen, wenn das Komitee ihn oder sie für schuldig und reuelos erachtet. Im Gegensatz dazu schließt ein Verlassen der Gemeinschaft ein Mitglied nur dann automatisch aus der Versammlung aus, wenn die Anstoß erregende Handlungsweise des Mitglieds durch eigene Enthüllung oder durch erhärtende Beweise für das Vergehen bekannt wird. Einfach gesagt ist ein Verlassen der Gemeinschaft höchst unwahrscheinlich, wenn der Akt der Annahme von Blut streng vertraulich bewahrt bleibt, während eine Befragung durch das Komitee trotzdem zu einem Ausschluss geführt hätte.

 
Erweiterte Wahl annehmbarer Blutprodukte

Eine weitere Veränderung in der Doktrin erschien in Form eines Artikels in der Ausgabe der offiziellen Zeitschrift "Der Wachtturm" vom 15. Juni 2000 [11] Nachdem die abzulehnenden "Hauptblutbestandteile" (Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten und Blutplasma) definiert werden, besagt der Artikel, dass „was Fraktionen aus einem der Hauptbestandteile anbelangt, ... jeder einzelne Christ nach sorgfältigem Nachsinnen unter Gebet eine persönliche Gewissensentscheidung treffen“ muss. Obwohl einige dieser Fraktionen, wie Albumin und Globuline, bereits vorher als eine Sache der persönlichen Entscheidung betrachtet wurden, erklärte diese neue Doktrin, dass „Fraktionen aus einem der Hauptbestandteile“ [fractions of any of the primary components] jetzt annehmbar sind. Einer der beachtenswertesten Punkte dieser Veränderung dabei ist, dass Fraktionen oder Teile, die von verbotenen zellulären Komponenten abgeleitet sind, jetzt erlaubt sind. Die neue Doktrin zitiert Interferone und Interleukine als Beispiele, aber die größte Auswirkung wird sich zeigen, wenn und sofern Blutersatzstoffe auf Hämoglobinbasis als allgemeine Methoden eingeführt werden. Erst 1998 hatten zwei Vertreter der Wachtturm-Gesellschaft einer Zeitschrift zur Erforschung von Blutersatzstoffen geschrieben, dass „[Jehovas Zeugen] Hämoglobin, das ein Hauptbestandteil von roten Blutkörperchen darstellt, ablehnen ... Gemäß diesen Grundsätzen können dementsprechend Jehovas Zeugen einen Blutersatzstoff nicht annehmen, der Hämoglobin menschlichen oder tierischen Ursprungs verwendet.“ [12] Nachdem inzwischen auf Hämoglobin beruhende Blutersatzstoffe in klinischen Studien mit einigem Erfolg getestet werden, könnte diese Abkehr vom Hämoglobinverbot sich entscheidend auf die medizinische Behandlung von Patienten, die Zeugen Jehovas sind und die an solchen Studien teilnehmen, auswirken. [13]

 
Auswirkung der neuen Doktrin auf die medizinische Vertraulichkeit

Bei einem idealen Schutz der medizinischen Vertraulichkeit wären die von einem ZJ-Patienten gefällten Entscheidungen zu Bluttransfusionen nur dem Patienten und dem medizinischen Team und nicht der Versammlung bekannt. Dies bedeutet, dass der Patient beinahe die volle Kontrolle darüber hat, ob er oder sie aus der Religion austreten will, indem er oder sie ihre Entscheidung über die Behandlungsmethode der Versammlung bekannt macht oder nicht. Wenn der Patient persönlich glaubt, dass die Entscheidung, Blutbestandteile zu erhalten, die seine Kirche missbilligt, nicht Gottes Gebote verletzt, wie einige ZJ-Dissidenten behaupten, [3] dann könnte er oder sie über seine oder ihre Entscheidung Stillschweigen bewahren und weiterhin ein Mitglied bleiben, vorausgesetzt die medizinische Vertraulichkeit ist völlig geschützt. Unter der vorherigen Doktrin hatte jeder Verdacht einer Blutannahme die Einsetzung eines Rechtskomitees zur Folge, die von dem Patienten ein unfreiwilliges Geständnis entlocken und zu ihrem oder seinem Ausschluss führen konnte. Zum Beispiel könnte das Vorhandensein eines roten Beutels, den ein Besucher zufällig über dem Patienten hängend gesehen hatte, von ihm der Versammlung mitgeteilt werden, ohne dass er sich vergewissert hat, ob es sich dabei um einen verbotenen oder einen erlaubten Bestandteil handelt. Eine solche Zeugenaussage, die auf Hörensagen beruht, wäre schon Anlass genug, ein Rechtskomitee zu bilden. Unter der neuen Doktrin ist es unwahrscheinlich, dass eine solche Befragung stattfindet, und die Behandlung würde nicht überprüft, außer es würde die medizinische Vertraulichkeit gebrochen.

Es ist offensichtlich, dass diese potentiell größere Autonomie zu einem großen Teil von der Integrität der medizinischen Vertraulichkeit abhängt. Selbst wenn diese Veränderung die sogenannte "Keine Fragen" - Vorgehensweise von Seiten der Versammlung zu erleichtern scheint, indem sie keine Komiteebefragung einleiten muss, befasst sie sich nicht mit dem Bruch der Vertraulichkeit in Bezug auf Bluttransfusionen, oder die "Keine Auskünfte" - Verfahrensweise auf Seiten des Patienten. [14] In der Tat bestritt Donald Ridley, der Rechtsbeistand der Wachtturm-Gesellschaft in Beantwortung meines Vorschlages einer "Vorgehensweise nach dem Prinzip 'Keine Fragen - Keine Auskünfte' " eine solche Möglichkeit kategorisch, indem er sagte, dass „sein Vorschlag ... Zeugen ermutigen [würde], privat in einer Weise handeln, die sie öffentlich als unannehmbar vertreten.“ [15] Er gab damit zu verstehen, dass sich die private medizinische Entscheidung der Zeugen auf die öffentliche Kirchenlehre beschränken sollte, selbst wenn einige Zeugen Jehovas dieser Lehre persönlich nicht zustimmen. [3] Aus der Geschichte dieser Religion ist bekannt, dass sie ihre Mitglieder stillschweigend dazu anweist, die medizinische Vertraulichkeit zu brechen, wenn andere Mitglieder sich nicht an die medizinischen Lehrmeinungen der Religion halten. [16] [17] Diese Tradition hat sich durch die vor kurzem erfolgte Anweisung nicht geändert. So lange unerwünschte Besucher und Krankenhausmitarbeiter, die der Religion angehören, auf Blut gestützte Behandlungen von Patienten, die Zeugen Jehovas sind, überwachen, bleibt die Möglichkeit bestehen, dass der Patient aufgrund eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeit zu einem Verlassen der Gemeinschaft gezwungen wird.

 
Wachsende Wichtigkeit der Beteiligung des Arztes

Die unmittelbare Auswirkung dieser Veränderungen in der medizinischen Betreuung von Patienten, die Zeugen Jehovas sind, mag subtil erscheinen, aber sie ist doch wichtig. Da die Veränderung im Rechtsverfahren für verschiedene Zeugen Jehovas unterschiedliche Bedeutung hat, und da diese Veränderung noch nicht durch ihre offiziellen Zeitschriften den einfachen Mitgliedern mitgeteilt wurde, werden es Ärzte wahrscheinlich mit ZJ-Patienten zu tun bekommen, die unterschiedliche Ansichten über die Folgen einer Annahme von Blut haben. Einige Patienten könnten ihren vorherigen Standpunkt zur Verweigerung von Blut im Licht dieser verfahrenstechnischer Änderungen überdenken.

Aufgrund dieser vor kurzem erfolgten Änderungen wird auch die Verwendung von Blutprodukten von den einzelnen Patienten, die Zeugen Jehovas sind, unterschiedlich bewertet. Die neue Doktrin ist etwas willkürlich in der Definition, ob ein Produkt als "Haupt-" oder "Neben"-Bestandteil angesehen wird. Jedes Produkt, das sich von einem "Hauptbestandteil" ableitet, kann als "Nebenbestandteil" angesehen werden; es gibt jedoch viele graue Zonen. Zum Beispiel werden rote Blutkörperchen einer Leukozytenreduktion, einer Bestrahlung und Wiederauffrischung unterworfen, und Plasma kann durch Fraktionierung und Behandlung mit Lösungsmittel-Detergentien zu einem sekundären Produkt aufgearbeitet werden. Es ist überhaupt nicht klar ersichtlich, ob diese Produkte als Haupt- oder Nebenbestandteile angesehen werden. Einige Zeugen Jehovas mögen meinen, dass eine solche Unterscheidung ihrer freien Gewissensentscheidung überlassen bleibt. Andere mögen angesichts der sich ständige erweiternden Liste annehmbarer Fraktionen nur Vollblut als inakzeptabel ansehen.

Es mag mit dem einzelnen Patienten eine in die Tiefe gehende Diskussion der gesamten Blutdoktrin notwendig werden, um eine wirklich autonome Entscheidung zu blutgestützten Behandlungsmethoden sicherzustellen. Ihre Vorausverfügungen und sogenannten "Blutkarten" sollten mit dem Patienten im Lichte der neuen Doktrin überdacht werden. Zum Beispiel könnten Ärzte Patienten, die Zeugen Jehovas sind, fragen: „Angesichts der sich verändernden Blutdoktrin der Wachtturm-Gesellschaft, könnte der Blutbestandteil, den Sie jetzt ablehnen, in wenigen Jahren als annehmbar angesehen werden. Sind Sie sicher, dass Sie ihn mit dem Risiko zu sterben verweigern wollen, selbst wenn Sie vielleicht in naher Zukunft dieses Risiko nicht mehr auf sich zu nehmen bräuchten?“ Der Arzt könnte hinzufügen: „Wenn Ihr Gewissen eine Anwendung dieses Blutbestandteils zulässt, Sie sich aber davor fürchten, dass andere Ihre Wahl missbilligen, dann mag es für Sie interessant sein zu erfahren, dass die Wachtturm-Gesellschaft die Medien am 14. Juni 2000 davon in Kenntnis setzte, dass sie für Empfänger von Bluttransfusionen das Verfahren des Gemeinschaftsentzuges aufgehoben hat. Sie könnten für Ihre Handlungsweise zwar als jemand angesehen werden, der die Gemeinschaft verlassen hat, wenn es bekannt wird, aber ich versichere Ihnen, dass Ihre medizinische Vertraulichkeit vom Staat gesetzlich geschützt wird.“ Man braucht wohl kaum hinzuzufügen, dass in diesen Fällen alle medizinischen Informationen zur Verwendung von Blutprodukten vor unautorisiertem Zugriff geschützt werden sollten. Sonst könnte der Arzt aufgrund gebrochener medizinischer Vertraulichkeit für die unbeabsichtigten Sanktionen haftbar gemacht werden.

 
Schluss

Der wahrscheinlich wichtigste Rat an Ärzte in diesem Stadium der Veränderung in der Doktrin der Verweigerung von Blut ist, die einzelnen Patienten, die Zeugen Jehovas sind, unabhängig von der offiziellen Kirchenlehre zu behandeln. Jeder Fall muss einzeln diskutiert und behandelt werden. Auch wenn dies im Wesentlichen schon immer so gewesen ist, so haben in der Praxis die meisten Ärzte und Krankenhäuser diese Gruppe als ein einheitliches Kollektiv gemäß der offiziellen Doktrin der Kirche behandelt, anstatt die persönlichen Überzeugungen und Vorlieben gründlich zu sondieren. Ärzte wurden häufig ermuntert, mit den Vertretern der Kirche (das heißt dem Krankenhaus-Verbindungskomitee) Kontakt aufzunehmen, um über die individuelle Behandlung zu entscheiden. Eine solche Praxis sollte angesichts der wachsenden Meinungsvielfalt und Wechselhaftigkeit unter den Mitgliedern überdacht werden. Gegenwärtig sollten vorzeitige Todesfälle von verblutenden Patienten, die Zeugen Jehovas sind, auf der Grundlage dieser veränderlichen Doktrin vermieden werden, zumal da weitere Veränderungen in naher Zukunft solche Todesfälle völlig verhindern könnten.

Erklärung:

Die Ansichten und Meinungen, die hier zum Ausdruck kommen, sind persönlichen Ansichten des Autors und geben nicht notwendigerweise die Ansichten von Kaiser Permanente und Northwest Permanente PC wieder.

 
Fußnote:

Interessenskonflikte: Der Autor hat keine finanziellen Interessenskonflikte. Er ist weder ein aktiver noch ein ehemaliger Zeuge Jehovas. Seine religiöse Haltung ist neutral, und er ist mit keiner organisierten Religion verbunden. Er ist seit 1997 freiwilliger, unbezahlter medizinischer Berater der The Associated Jehovah's Witnesses for Reform on Blood (Vereinigung der Zeugen Jehovas für eine Reform in der Blutfrage), einer Gruppe von Zeugen Jehovas, die eine Reform der Blutdoktrin der Wachtturm-Gesellschaft anstrebt. Er hat Verwandte, die Zeugen Jehovas sind, und deren Interessen durch die Veröffentlichung dieses Artikels betroffen sein könnten.

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Literaturhinweise:

1  Ridley D Muramoto O. Neuere Entwicklungen bei der medizinischen Behandlung von Jehovas ZeugenWest J Med 1999; 170: 297-301. [zurück]

2  Muramoto O. Bioethik der Verweigerung von Bluttransfusionen bei Zeugen Jehovas: Teil 1 - Sollten bei bioethischen Überlegungen die Ansichten von Kritikern berücksichtigt werden? J Med Ethics 1998; 24: 223-230. [zurück]

3  Elder L. Warum manche Zeugen Jehovas Blut akzeptieren und gemäß eigener Gewissensentscheidung die offizielle Blutdoktrin der Wachtturm-Gesellschaft verwerfen. J Med Ethics 2000; 26: 375-380 [zurück]

4  Sharp D. Jehovah's Witnesses' blood policy. Lancet 2000; 356: 8. [zurück]

5  Pressemitteilung der WTG nach dem Artikel der TIMES. [zurück]

6  Gledhill R.  Kehrtwendung unter den Zeugen bei Bluttransfusionen Times 2000 Jun 15.  [zurück]

7  Little J. Jehovah's Witnesses drop transfusion ban. BBC News. 2000 Jun 14. http://news.bbc.co.uk/hi/english/world/newsid_790000/790967.stm (accessed 16 Dec 2000). [zurück]

8  Muramoto O. Jehovah's Witnesses and blood transfusions [letter]. Lancet 1998; 352: 824. [zurück]

9  Wilcox P. Jehovah's Witnesses and blood transfusion [letter]. Lancet 1999; 353: 757-758. [zurück]

10  Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft. Die rechte Ansicht über den Gemeinschaftsentzug. Der Wachtturm 1981;Dez 15:19-25. [zurück]

11  Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft. Fragen von Lesern. Der Wachtturm 2000 Jun 15:29-31. [zurück]

12  Bailey R, Ariga T. The view of Jehovah's Witnesses on blood substitutes. Artif Cells Blood Substit Immobil Biotechnol 1998; 26: 571-576. [zurück]

13  Mullon J, Giacoppe G, Clagett C, McCune D, Dillard T. Transfusions of polymerized bovine hemoglobin in a patient with severe autoimmune hemolytic anemia. N Engl J Med 2000; 342: 1638-1643. [zurück]

14  Muramoto O. Bioethik der Verweigerung von Bluttransfusionen bei Zeugen Jehovas: Teil 3. Vorschlag einer Strategie nach dem Motto "Keine Fragen - keine Auskünfte" J Med Ethics 1999; 25: 463-468. [zurück]

15  Ridley DT. Die Verweigerung von Blut durch Jehovas Zeugen: Gehorsam gegenüber der Heiligen Schrift und dem religiösen Gewissen. J Med Ethics 1999; 25: 469-472. [zurück]

16  Muramoto O. Medizinische Vertraulichkeit und der Schutz der autonomen Verweigerung von Blut durch Zeugen Jehovas. J Med Ethics 2000; 26: 381-386. [zurück]

17  Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft. "Eine Zeit zu sprechen" - wann? Der Wachtturm 1987 Sep 1:12-5. [zurück]

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letzte Aktualisierung: 16. 1. 2001
Web-Adresse: http://geocities.datacellar.net/athens/ithaca/6236/bmj2001.htm

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